ein Staat,
in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,
in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen
in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen
in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen
in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt
 Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse
Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum
Dokumenten
- Anzeige wegen Nötigung
- Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
- §90 StPo
- Strafantrag
- §451 StPo (Gestapo Gesetz)
- Kommentar der Universität Insbruck
- Vernehmung Gruber
- Stellungnahme Pöllitzer
- Zeugenvernehmung Dankovits
- Hauptverhandlung 2.7.2008
- Reparaturrechnung Neumann
- Notiz zur Befragung Dankovits
- Urteil vom 3.12.2008
- Anwaltsrechnung
- Antrag auf Kostenerstattung
- Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
- Beschluss nach Widerspruch
- Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
- Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
- Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
- Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
- 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
- Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
- Fax meines Anwalts 8.2.2007
- Fax Analt Gruber 9.2.2007
- Fax meines Anwalts 14.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Fax meines Anwalts 15.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Bankkonto februari 2007
- Rechnung 15.2.2007
- Hotelbewertungen Snowwhite
- Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
- Die Vorgeschichte
- Rechtsbeugung (DE / Ö)
- Brief am OLG
- Stellungnahme Fiala
- Befangenheit
- Stellungnahme Frixeder
- Untätigkeitsklage
- Antwort OLG
- Stellungnahme Lachberger
- Stellungnahme Kreuzer
- Strafantrag wegen üblen Nachrede
Ziel dieser Veröffentlichung
Mit dieser Veröffentlichung möchte ich zeigen wie die Österreichische Justiz mit Gestapomethoden (§451 StPo) EU Bürger verfolgt
und wie mehrere Justizangestellten sich Schamlos Lügenmärchen und Ausreden ausdenken um Ihr Verhalten zu rechtfertigen.
Ich möchte allen die ähnliche Erfahrungen mit de Österreichischen Justiz hatten einladen sich mit eine Beschreibung von Ihre Erfahrungen an zu schließen.
Bitte schreiben Sie mir unter Opfer der Bananenrepublik Österreich
In einem Reisbrei von Wörtern versuchen die beteiligten Justizangestellten Gesetzwidrigen Stellungnahmen verstecken und Ihr willkürliches handeln zu vertuschen.
Die Österreichische Justiz - Eine Austro-faschistische Vereinsmeierei
Thomas Bernard hat Österreich, sein eigenes Heimatland, bereits in seinem Theaterstück Heldenplatz als eine Kloake unter der Bühne beschrieben (Siehe unter Links).
Wiesehr er Recht hat habe ich bedauerlicherweise erfahren müssen.
Österreich ist ein Staat der seine Nazivergangenheit gerne übersieht und deshalb auch nie verarbeitet hat.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde Österreich wieder unabhängig und konnten die Österreicher so tun als ob Sie Opfer waren.
Am Ende der 80er Jahre war Deutschland rehabilitiert und wurde in Österreich ein Kanzler gewählt der im 2. Weltkrieg seine "Pflichte als Soldat für Adolf Hitler erfüllt hat" wie er es selbst ausdrückte
In Österreich und der Österreichische Justiz ist offensichtlich die faschistische Geist und Mentalität der Österreicher Hitler, Seyß-Inquart, FKZ-Kommandant Amon Göth oder Kurt Waldheim noch immer vorhanden.
Die Popularität der verstorbenen Rechtsradikaler Jörg Haider (FPÖ) und die in Erscheinung tretende Österreichen Holocaustleugnern wie Gerd Honsik, Erich Kern, John Gudenus und Herwig Nachtmann bestätigigen diese Stellungnahme .
In Österreich ist es möglich verklagt zu werden auf Grund einer unbewiesenen Behauptung eines Österreichers.
Behauptet ein Österreicher das Sie Ihm ein Schaden zugefügt haben dann wird nur ermittelt ob dies theoretisch möglich ist und schon werden Sie vor Gericht geladen.
Ob den Schaden existiert interessiert die Justiz gar nicht, wie eine Aufgeregte Rüde in der Paarungszeit geht Sie auf den Beschuldigte los. Es werden allerhande "Tatsachen" ermittelt, nur den Schaden nicht.
Molières Theaterstück "Le Malade imaginaire" wird auf Österreichisch Theaterbühne der Justiz aufgeführt als "Le préjudice imaginaire".
Willkür, Rechtsbeugung und Arglistige Täuschung gehören, wie ich erfahren musste, zu die Werkzeuge wovon sich die Österreichischen Justizangestellten offensichtlich gerne bedienen.
Die Methoden der Österreichische Gestapo aus dem 3. Reich sind die heutige Justizangestellten dabei offensichtlich ein leuchtendes Vorbild.
§190 StPo wird missbraucht um unbegründet Anzeigen zurück zu weisen, obwohl die Anzeige eindeutige mit Fakten belegt ist
es wird anschließend Anklage erhoben ohne das ein Beweis vorhanden ist,
der Anzeiger, jetzt Angeklagte, wird das Recht vor Prozessbeginn Stellung zu nehmen verweigert auf Grund eines Österreichischen Gestapogesetzesartikels (§451 StPo) und
es wird alles getan um eine faire und Lückenlose Aufklärung zu verhindern.
Fakten sind unwichtig und auf Erwähnung von Fakten wird schlichtweg nicht reagiert.
Für den unbegründet Verklagten ist die Prozedur ist bereits die Strafe, weil die entstandenen Kosten Ihm bei Freispruch nicht erstattet werden.
Auch 130 Jahre nach der zeit der "fröhliche Apokalypse" kann man feststellen das, mindestens die Österreichische Justiz, noch immer eine stagnierte, in Ehrencodes und Titelgeilheit festgefrorenen Gesellschaft ist.
Verblüffend ist feststellen zu müssen das ein Grossteil der beteiligte Staatsanwälte und Richter, Frauen sind.
Der Österreichische Schriftsteller Kraus hat bei seine Beobachtungen in Wien, Männer beschrieben als Rational und schöpfend und Frauen als irrational und nicht zu befriedigen.
Sigmund Freud, Nervenarzt in Wien, ist wohl in Österreich zu der Überzeugung gekommen das Frauen unterentwickelte Männer sind mit einem schwachen Sexualbedarf, Selenkrank weil verdrängte Traumas im Unterbewusstsein herumkreisen.
Persönlich bin ich zu der Überzeugung gekommen das das Hirn von weibliche Österreichische Staatsanwälte und Richter wohl im Unterleib abgerutscht ist und das es Ihr einziges Ziel ist sich mütterlich schützend vor der eigene Justizorganisation zu stellen.
Die Ambition der Gerechtigkeit, die Gesetze legitimiert und dem Rechtsspruch ethische Autorität gibt ist bei allen Beteiligten Justizangestellten nicht erkennbar
In 2000 wurden Sanktionen von 14 EU Staaten gegen Österreich aufgehoben weil eine EU Kommission ein günstiges Urteil geschrieben hat über die Entwicklung von Menschenrechte in Österreich..
In 2007 wurde §451, das Amtsanwälte ermöglicht unbegründet zu verklagen, im StPo aufgenommen und
in 2010, §278 StGB, das von Amnesty Internation kritisierte Terrorgesetz.
Beide Gesetze sind eine ernsthafte Bedrohung für die Menschenrechte in Österreich weil es die Österreichische Justiz ermöglicht unbegründet gegen Bürger vor zu gehen. Ein Verdacht reicht
Beide Gesetze werden inzwischen von der Österreichischen Justiz auch schamlos missbraucht um unschuldige Bürger zu verfolgen.
Die von mir gesammelte Erfahrungen in Österreich bestätigen mir ein Bild der Österreichische Gesellschaft in dem die Fröhliche Dekadenz noch immer das höchste Lebensziel ist.
Gleichzeitig ist aber auch noch immer die gleiche Hypokrisie der sexuellen Moral vorhanden wie sie von Kraus bereits 1899 beobachtet wurde.
Die Moral die z.B. Homosexualität bestraft und verurteilt wie beim Verhalten des Richters Bittmann festgestellt werden kann der auf, nach deutschem und Niederländischem Maßstab, erbärmlichen und skandalöser Art eine Klage der Homosexuellen Verein behandelt.
Eine Moral die als Mittelalterlich eingestuft werden muss.
Wiesehr diese Mentalität in der Österreichischen Justiz, bis zum Oberlandesgericht, vorhanden ist erkennt man an der Tatsache das der Journalist Samo Kobenter mit Hilfe des Österreichischen Mediengesetz verurteilt wurde wegen ein Kommentar in 1998 in der Standard wo er Bittmann vorwarf das sein Urteil (in einem Homosexuellen Prozess) sich „nur marginal von den Traditionen mittelalterlicher Hexenprozesse unterscheiden wurde. (Siehe für die komplette Geschichte unter Bittmann an der linke Seite dieser Page)
Das Urteil wurde 2006 vom EMGR aufgehoben!!! Für Samo Kobenter aber 8 Jahre Stress.
Die EMGR sollte diese Österreichische Gestapomethoden, Bürger unbegründet zu verklagen oder mit 8 Jahre Stress zu belästigen, unterbinden.
Österreich müsste erneut Sanktionen auferlegt werden bis das Mediengesetz angepasst und §451 StPo und §278 StGB aus dem Gesetzbuch entfernt sind.
Die bedenkliche so nicht erbärmliche Moral der Österreichischen Justizangestellten führt dazu das diese Gesetze missbraucht werden und die Menschenrechte in Österreich gefährdet sind.
Linz, die Stadt wo Lachberger, Bittmann, Fiala, Frixeder und Kreuzer (siehe unter Vereinsmeierei links) "Recht beugen" ist eng mit faschistischen Ideologien verbunden. (Siehe auch das Linzer Programm)
Hier besuchte Adolf Hitler die Realschule und wurde ein begeisterter Anhänger von Georg von Schönerer, Führer zunächst der Deutschnationalen und später der Alldeutschen Vereinigung der sich von seinen Anhängern mit „Führer“ ansprechen und mit „Heil!“-Rufen begrüßen ließ.
Hitler hat damals in Leonding bei Linz gewohnt, anscheinend ein Ort mit ein besonders guten Nährboden für Faschisten. Wenn ich mich nicht irre wohnt Familie Lachberger jetzt in diesem Ort.
Der SS-Spruch - Meine Ehre heißt Treue scheint für die Österreichische Justizangestellten das oberste Gebot zu sein.
Treue zu Kollegen, nicht treue zum Gesetz.
Treue ist wichiger als Moral für die Justiz, die Vereinsmeierei hält erbarmungslos zu einander.
Die "Lebewesen" die ich in der Kloake unter der Österreichische Theaterbühne der Justiz kennen gelernt habe sind
Hans Gruber, Hotelbesitzer, ein Lügner und Betrüger der und nach bester Mafiamethode Hotelgäste nötigt und erpresst
Johann Dorfer und Walter Pöllitzer, manipulierende und lügenhafte Polizisten in Obertauern die den Hotelbesitzer bei der Erpressung unterstützen
Christian Heidinger, Amtsanwalt in St. Johann i.P.die sein Amt und § 451 StPo missbraucht um unschuldige Bürger nach bester gestapo-methodik ohne Beweis zu verklagen
Christine Pfeiffenberger, Richterin in St. Johann i.P. die manipuliert und nicht in Wahrheitsfindung interessiert ist
Renate Lachberger, Staatsanwalt in Linz die mit Wahrheitsverdrehung und arglistige Täuschung Fehlverhalten von Justizangestellten und Österreichische Bürger vertuscht
Klaus Peter Bittmann, Richter in Linz der Stellungnahmen von Lachberger übernimmt ohne auf die Schilderung von Widersprüchlichkeiten und Fakten zu reagieren, Lügen hinzufügt und der Kläger verhöhnt
Andreas Pechatschek, Staatsanwalt in Steyr der sich als Freund von Bittmann entpuppt, Deutschland als Vorort von Steyr in Österreich definiert und meint wenn er lügenhaft behauptet das diese Veröffentlichung in Steyr statt findet mich in Österreich bestrafen zu können.
Doris Fiala, Staatsanwältin in Linz, die eine mit Tatsachen begründetet Klage wegen Wahrheitsverdrehung und arglistige Täuschung gegen Lachberger und Bittmann zurückweist weil die Klage Unsachlich sein sollte.
Monika Frixeder, Richterin in Linz die Stellungnahmen von Doris Fiala übernimmt ohne im geringsten auf Fakten und sachliche Kommentare zu reagieren
Margit Kreuzer, Richterin in Linz die wie Lachberger nicht in Wahrheitsfindung interessiert ist und Gruber, der Lügenhafte Hotelbesitzer, jede Ausrede erlaubt ohne ernsthaft zu ermitteln.
Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage warendiese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.
Die erklärung dazu ist einfach.
Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden
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