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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

Bezirksgericht St . Johann /Pg.

Eurofunkstrasse 2

5600 St. Johann/Pg.

Österreich

 

 

 den 23.12.2008

 

 

Betreff:    Strafverfahren 7 U 209/07d des Bezirkgerichtes St. Johann im Pongau

               Antrag auf  Verteidigerkostenersatz und

               Ersatz für Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 3. Dezember 2008 wurde ich im obengenannten Strafverfahren freigesprochen.

Obwohl das Urteil mir bis heute  noch immer nicht zugestellt wurde, stelle ich hiermit bereits ein Antrag auf Ersatz der mir entstandene Kosten.

 

Das Strafverfahren gegen mich war begründet auf:

  • eine lügenhafte aussage von Johannes Gruber am 26.2.2007 (Protokoliert durch RI Pöllitzer)
  • eine Polizeiliche Stellungnahme voller unerklärliche Fehler und Unwahrheiten aufgestellt am 26.2.2008 durch RI Pöllitzer
  • eine lügenhafte Aussage von einer der Angestellten Hernn Grubers,  Herr Dankovits, am 3.2008 (Protokoliert durch RI Pöllitzer)

 

Völlig unverständlich ist mir, dass ich über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen mich 1,5 Jahre nicht unterrichtet, geschweige denn als Beschuldigter vernommen worden bin.

Hätte die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung mich als Beschuldigten zum Tatvorwurf angehört und meine Ehefrau als Entlastungszeugin vernommen, hätte das Ergebnis meiner Anhörung bzw. der Zeugenvernehmung bei der Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, berücksichtigt werden müssen. Stattdessen wird allein aufgrund der Aussage zweier Belastungszeugen Anklage erhoben, und in der Anklageschrift noch nicht einmal meine Ehefrau als Entlastungszeugin aufgeführt.

 

Am 15.2.2007 hat meiner Frau eine Anzeige wegen Nötigung durch Herr Gruber am 14.2.2008 gemacht.

Obwohl wir am 14.2.2007, RI Pöllitzer und Dorfer zu Hilfe gebeten haben Gruber zu Vernunft zu bringen, haben beide Polizisten Ihm an dem Abend nicht aufgefordert seine Aktion zu beenden. (Wir haben beide Polizisten damals angesagt ein Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie ein zu leiten).

Es ist mir bis heute unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Herrn Gruber wegen Nötigung ohne jede Begründung eingestellt hat, aber aus der Anzeige meiner Frau gegen Herrn Gruber wegen Nötigung und der allein dazu eingeholten Aussage des Herrn Gruber ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Sachbeschädigung eingeleitet hat und im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens die Anzeige meiner Frau wegen Nötigung so behandelt hat, als wäre dies die Vernehmung meiner Frau zum Vorwurf der Sachbeschädigung gegen mich, obwohl die Anzeige meiner Frau zum Tatvorwurf gegen mich überhaupt nichts hergibt.

 

Bis heute weiß ich noch immer nicht genau, was ich angeblich beschädigt haben soll.

Dies geht in keinster Weise aus der äußerst dürftigen Anklageschrift hervor. Diese erschöpft sich lapidar in dem Vorwurf, dass ich „eine fremde Sache“ beschädigt haben soll, obwohl nach §207 Abs.2 der Österreichischen StPO der beschädigte Gegenstand zu beschreiben ist und nach §207 Abs.3 der Anklageschrift eine kurze, aber erschöpfende Zusammenfassung des Sachverhalts beizufügen ist.

Es kommt hinzu, dass die Staatsanwaltschaft es nicht für nötig befunden hat, Ermittlungen darüber anzustellen oder durch die örtliche Polizei anstellen zu lassen, ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist und welcher Art die angebliche Beschädigung war. Man hat sich vielmehr allein auf die mehr als dürftigen Angaben des Zeugen Gruber gestützt

 

Am 1. Verhandlungstag des Verfahrens hat Herr Rieger, der durch Herr Gruber  bei seiner Vernehmung am 26.2.2007 als Zeuge genannt wurde, ausgesagt nichts gesehen zu haben. Eine, jetzt protokolierte, Lüge von Herr Gruber

Am 2. Verhandlungstag hat Herr Dankovits, laut Schilderung meines Anwalts, ausgesagt ich hätte mit der Hand das Tor aufgemacht. Die Schilderung aufgenommen im Vernehmungsprotokoll am 26.2.2007 das ich das Tor „plötzlich aufgestemmt hätte“ und das „es so aus sah das ich das Tor gewaltsam öffnete“ wurde völlig entkräftet. Dankovits wusste nicht aus welchem Abstand er die Tat beobachtet hat (40m statt die von Ihm erwähnte 20m) und wusste nicht einmal, obwohl er angeblich zugeschaut hat wie ich das Tor aufstemmte, wie das Tor aufging (kippen oder drehen)

 

Dieses Verfahren hätte nie auf diese Art durchgeführt werden dürfen und die Kosten die entstanden sind, hat die Österreichische Justiz insgesamt zu verantworten.

 

Außerdem sind die Kosten etwa doppelt so hoch geworden als nötig, weil die Richterin am 2. Juli unbedingt verhandeln wollte, obwohl der Hauptzeuge Dankovits nicht geladen werden konnte. Ein Vorgehen worüber ich bis Heute außerordentlich empört bin.

Es war vorhersehbar dass ein Urteil am 2. Juli nicht möglich sein wurde.

Einen unnötigen, Kostenerhöhenden 2. Verhandlungstag am 3.12.2008, war demzufolge das Ergebnis.

 

Ich beantrage dann auch hiermit daß die Österreichische Justiz mir meine Kosten vollständig in voller Höhe ersetzt, genau so wie das in Rechtstaten wie Deutschland und die Niederlanden üblich ist.

 

Anwaltskosten (Siehe Beilage)                                                €     2.336,09

 

Reise- Übernachtungs-  und Verpflegungskosten

29.6-3.7.2008* - 1812 km a €0,30 =                                      €        543,60

4 Übernachtungen a € 85 =                                                       €        340,00

Verpflegung 5 Tage a € 30 =                                                    €        150,00

Insgesamt                                                                               €     3.369,69

 

*Incl. eine Vorbesprechung mit meinem Anwalt am 30.6.2008

 

mit freundlichen Grüßen

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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