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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

Landesgericht Linz

Postfach 1044

4020 Linz

Österreich

 

 

 

den 15.10.2009

Betreff:  24BI 5/09w / 11St 35/09v

 

Strafsache gegen Walter Pöllitzer, AI Dorfer, Christian Heidinger

 

Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Linz vom 3.12.2009 (Renate Lachberger) wurde wohl am 7.12.2009 vom Landesgericht Linz (Klaus-Peter Bittmann) weitergeleitet und habe ich heute am 15.12.2009 empfangen mit der Mitteilung dass ich binnen 14 Tage eine Gegenäußerung erstatten „darf“. Ich halte diese Art der Zustellung für eine weitere Unverschämtheit der Österreichischen Justiz. De facto bleiben mir 5 Tage um eine Gegenäußerung zu verfassen.

 

Die Stellungnahme des Staatsanwalts ist einen weiteren Beweis für die Vereinsmeierei innerhalb dieser Organisation und die Schlampigkeit womit offensichtlich gearbeitet wird.

 

1-      Seite 3 der Stellungnahme, Letzte 5  Zeilen. Im Gegensatz zu der jetzigen Beschreibung der Vorgänge befanden meine Frau und ich uns nicht mit Gruber in der Garage wenn beide Beamten eintrafen. Wie die Polizeiliche Stellungnahme von Pöllitzer Februar 2007 entnommen werden kann, haben wir die Polizisten vor der Garage getroffen und später Gruber kommen lassen.  Offensichtlich sind die beiden Beamten noch immer dabei Geschichten zu erfinden. Es wird offensichtlich erbarmungslos weiter gelogen ohne dass Renate Lachberger dies auffällt.

 

2-      Seite 4. Jetzt wird behaupten beide Beamten auch noch versucht zu haben zu vermitteln und uns davon überzeugt haben noch eine Nacht zu bleiben. Die Behauptung ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und erfunden. Die Polizeiliche Stellungnahme von Pöllitzer erwähnt dies nicht. Warum werden solche Schutzbehauptungen von Lachberger akzeptiert?

 

3-      Seite 4. Wenn Gruber die Polizisten mitgeteilt hat dass ich die Tür beschädigt habe warum hat er die Beamten die Beschädigung dann nicht sofort gezeigt? Wir waren doch alle in der Garage anwesend und es wäre so leicht gewesen die Beamten und mich die Beschädigung zu zeigen (Eine Delle in der Tür, ein kaputtes Schloss, einen verbogenen Türrahmen, usw.). In der Polizeilichen Vernehmung hat Gruber die Beschädigung nicht beschrieben und auch in der Polizeilichen Stellungnahme von Pöllitzer wird keine Beschädigung beschrieben. Beide Polizisten (so wie der Amtsanwalt in St. Johann, die Staatsanwaltschaft Salzburg, das Amtsgericht in St. Johann, die Staatsanwaltschaft Linz und auch das Landgericht Linz) haben bis jetzt keine blasse Ahnung was ich „Kaputt“ gemacht haben sollte. Lachberger scheint dies nicht zu interessieren

 

4-      Die Polizisten Pöllitzer und Dorfer sollten meine Daten aufgenommen haben? Welche Daten und wo sind die festgelegt? Die Polizisten haben nichts aufgenommen. Im Gegenteil, bei Seine Bemühungen so zu tun als ob er Notizen gemacht hat, erfindet Pöllitzer in seiner Polizeiliche Stellungnahme eine Getränkerechnung die wir am vorhergehenden Tag bezahlt haben sollten und erfindet er für das Auto meiner Frau eine Autonummer die es an dem Tag in ganz Deutschland nicht gegeben hat. (In Deutschland kann man nur ein Kennschild anfertigen lassen wenn man ein Fahrzeugschein vorlegt).

 

5-      Es wurde ein Tätigkeitsnachweis angefertigt?  So ein Dokument ist in der Akte nicht vorhanden. Ich kann mich noch gut erinnern, es lag, wenn wir in der Polizeistation eintrafen um unsere Anzeige wegen Nötigung zu machen, ein Zettelchen auf der Theke mit der Bemerkung dass wir vielleicht vorbeikommen wurden und dass es „was zu lachen geben wurde“. Der anwesende Beamte hat dieses Zettelchen natürlich sofort weggenommen.

 

6-      Seite 4 unten. Ich sollte in der Anzeige angegeben haben nichts beschädigt zu haben? Welche Anzeige? In der Polizeilichen Stellungnahme wird dies nicht erwähnt. Auch das ist eine jetzt erfundene Behauptung.

 

7-      Seite 5 oben. Ich hätte keine weiter Angaben machen wollen? Wie vorher schon beschrieben habe ich überhaupt nicht zu irgendwelchen fiktiven Beschädigungen irgendetwas aussagen können. Es gab keine Beschädigung. Auch die Beamten haben keine Beschädigung an der Tür festgestellt, sonst hätte der so „gewissenhaft arbeitende“ Pöllitzer bestimmt in seiner Polizeilichen Stellungnahme eine Beschädigung beschreiben können.

 

8-      Es wurden zwei Zeugen vernommen? Heidinger hat nur ein Zeuge vernehmen lassen. In der Akte ist keine zweite Zeugenvernehmung vorhanden. Der zweite Zeuge ist von Gruber, in seiner Vernehmung zur unser Vorwurf der Nötigung, als Zeuge genannt und hat vor Gericht ausgesagt nichts gesehen zu haben. Eine klare Falschaussage von Gruber (siehe seine Vernehmung die am gleichen Tag stattgefunden hat als worauf Pöllitzer seine Stellungnahme schrieb). Ich habe die Staatsanwaltschaft hierauf hingewiesen aber interessanterweise tut Sie nicht. Österreicher ist es wohl offensichtlich erlaubt in einem Prozess gegen Ausländer falsche Angaben zu machen.

 

9-      Seite 5 – Beurteilung des Tatverdachts. Heidinger hat NICHT zwei Zeugen vernehmen lassen. Offensichtlich ist Renate Lachberger sich ebenfalls nicht zu schade zu lügen (oder war er vielleicht zu faul die Akte zu studieren) Nur Dankovic wurde vernommen. Der zweite, von Gruber ernannte Zeuge, wurde NICHT Polizeiliche vernommen Es ist bekannt dass Gruber nichts gesehen haben kann, er war Zuhause. Das Lachberger sich zu solche offensichtliche, aktenkundige, Lügen verführen lässt ist nicht zu glauben. Dass ein Amtsanwalt, nur weil Gruber etwas behauptet, einen Strafantrag stellt, zeigt eine bedauernswerte Voreingenommenheit, und ist auch nach §451 nicht erlaubt.

 

10-  Seite 5 unten. Ich muss mich wohl korrigieren. Das Amtsgericht St. Johann arbeitet schlampig. Das war mir übrigens schon klar nachdem das Amtsgericht gemeint hat mich zu der erste Sitzung einladen zu müssen obwohl es bekannt war, wie auf der 5. Seite oben richterweise festgestellt wird, der Hauptzeuge Dankovic (der einzige Zeuge der Polizeilich vernommen wurde) nicht geladen werden konnte. Die Schlampigkeit des Amtsgerichts war mir ebenfalls klar nachdem mir, nach meinem Freispruch, die Kosten der Zeuge Dankovic zugeschickt wurde mit der bitte um Stellungnahme. Ich habe das Gericht darauf hingewiesen das Dankovic sich die Reise von Hungarn zu seinem Arbeitsplatz bei Gruber von der Justiz bezahlen lässt und kriege als Dank für diesen Hinweis die  Antwort dass das mir nichts angeht. Schlampig, ich finde keine anderen Worte.

 

11-  Wie ist es im Gottenswille möglich dass mit eine Rechnung belegt werden kann dass ich eine Tür Kaputt gemacht haben soll. Wir haben in April 2007 am Auto meiner Frau eine kleine Reparatur ausführen lassen müssen weil Gruber, wenn er mit seinem Auto das Auto meiner Frau zugestellt hat, das Auto meiner Frau berührt hat. Ich nehme an dass die Staatsanwaltschaft nach dieser Aussage, die ich jetzt mache im Namen meiner Frau, jetzt sofort Gruber verklagt (Gleichheitsprinzip). Eine Rechnung werde ich natürlich nach der Verhandlung vorlegen. Zeuge bin ich und der Besitzer der Werkstatt, womit qualitativ eine gleiche Zusammenstellung der Zeugen erreicht wird wie im Strafantrag gegen mich. Der Amtsrichter, der mich zum Schluss am zweiten Prozesstag, freisprechen musste, hat offensichtlich mehr Hirn als Staatsanwalt Lachberger und hat in seiner Verkündung genau das Gegenteil festgestellt (dh. Er war der Meinung dass diese Rechnung nichts belegt).

    

12-  Seite 6 Oben. Von „Zum Vorwurf bis Verweigerte“. Wenn Heidinger dies NACHVOLZIEBAHR angibt möchte ich jetzt gerne erfahren wo sich dieses Personalblatt befindet, wo beschrieben wird dass ich als Beschuldigter aufgefordert wurde mich zur Sache zu äußern und wo beschrieben wurde dass ich die Aussage verweigerte. Die mir bekannte Akte enthält kein Dokument das diese Behauptung unterstützt.

 

13-  Seite 6, 2e Hälfte. Gruber soll der Gerichtliche Tatbestand der Nötigung nicht verwirklicht haben? Polizisten wissen nicht ob das Vorgehen zulässig ist? Österreich, Bananenrepublik?

 

14-  Seite 7 oben. Tatsache ist das Pöllitzer keine Beschädigung beschreibt, eine Getränkerechnung erfindet, eine Autonummer erfindet und das Dankovic bei seiner Vernehmung durch Pöllitzer das Wort „gewaltsam“ benützt und diese Aussage vor Gericht zurücknimmt. Pöllitzer hat mit Gruber gemeine Sache gemacht und Dankovic wurde dazu eingesetzt. Wenn die Staatanwaltschaft Rückgrat hätte wurde sie jetzt Dankovic wegen Falschaussage verklagen (Er arbeitet bestimmt wieder bei Gruber und ist leicht zu vernehmen). Die Österreichische Republik ist doch auch einen finanziellen Schaden zugefügt. Auf die Antwort die Dankovic geben wird auf die Frage warum er das Wort „gewaltsam“ benützt hat bin ich wirklich sehr gespannt. Nur diese Antwort könnte Pöllitzer entlasten. Füllt Pöllitzer sich verleumdet? Der arme Man. Wenn er  meine Präsentation dieses Prozesses im Internet liest wird er sich erst richtig aufregen.

 

15-  Seite 7 ab „Die einzige Ungereimtheit“. Jetzt wird mir endlich klar das meine Daten die ich als Zeuge bei der Nötigung meiner Frau abgegeben habe so präsentiert werden als ob ich die abgegeben habe als Beschuldigter, und der Ausdruck „Keine weitere Angaben“ von der Staatsanwaltschaft fantasiereich erweitert wurde mit die Wörter „geben wollen“. Auf Seite 6 schließt Renate Lachberger nach diese fantasievoll erfundene Erweiterung sogar noch fantasievoller dass ich die Aussage verweigerte. Wie hirnlos und voreingenommen diese Behauptung  ist brauche ich wirklich nicht weiter zu erläutern, nachdem ich unter 9-11 schon ausreichend dargestellt habe dass es überhaupt keine Beschädigung gab. Ich kann Lachberger empfehlen als Erweiterung zu „keine weitere Angaben“ die Wörter „geben können“ aus zu probieren. Wo nichts kaputt ist kann man auch nichts dazu aussagen. Diese fantasiereiche und vor allem unbegründete Erweiterung, zuerst vorgenommen von der Staatanwaltschaft Salzburg oder der Amtsanwalt in St Johann, hat also dazu geführt dass mir das rechtliche Gehör verweigert wurde. Da bin ich doch wirklich sehr gespannt wie man dies in Strassburg sieht.

 

16-  Das Pöllitzer sich mit seine weitere Behauptungen zu der Sache schützen möchte ist überdeutlich. Er „behauptet“, „mutmaßt“ und meint sich plötzlich „mit Sicherheit“ zu erinnern. Tatsache ist das er in seiner Polizeilichen Stellungnahme nichts von dies erwähnt und auch keine Beschädigung beschreibt. Warum soll er mich als Beschuldigter laden wenn er selbst nicht einmal in der Garage feststellen konnte ob etwas kaputt war. Warum stellt Renate Lachberger Ihm nicht endlich die Frage welche Beschädigung er an der Tür festgestellt hat, statt sich in hirnlose Theorien zu verlieren. Pöllitzer und Dorfer waren mindestens eine Stunde lang in der Garage und hatten jede Menge Zeit sich von der Beschädigung zu überzeugen. Das ich durch das hirnlose Verhalten der Staatsanwaltschaft ca.  € 3000 Schaden habe ist keine Theorie.

 

17-  Seite 8. Nachdem Lachberger auf Seite 7 klar darstellt, nicht angeben zu können warum sie den Ausdruck “keine weitere Angaben“ gleich stellt mit eine Verweigerung meinerseits weitere Angaben zu machen, ist nicht mehr nach zu vollziehen warum sie auf Seite 8 diese Formulierung trotzdem wieder benutzt. Jetzt behauptet Lachberger sogar dass ich schon in der Nacht,  „dezidiert weitere Angaben verweigert“ habe. Wo ist denn dies beschrieben. Renate Lachberger übertrifft mit ihre fantasievollen Darstellung der Tatsachen nochmals die Fantasien ihrer Kollegen, und übertrefft Sie in das vortragen von Unwahrheiten. Es wird offensichtlich in die Österreichische Justiz erbarmungslos gelogen, von Polizist bis zum Oberstaatsanwalt. Aus Sicht der Staatsanwalt war der Ablauf der fraglichen Nacht also wie folgt.

 

·         Wir packen unsere Skikleidung bereits den Abend  vor unsere Abreise im Auto (Sperrige Sachen wie Anzüge Schuhe, usw) und laufen dabei an der Hoteltheke mit Personal vorbei. Wir machen das wohl absichtlich möglichst auffällig weil wir ohne zu bezahlen abfahren wollen.

·         Gruber (den wir vorher noch nie getroffen haben, laut sein Personal war der arme Man krank) stellt sein Auto so hin dass wir nicht mehr fahren können (wir wollten noch Freunde besuchen am andere Ende des Dorfes)

·         Wir betreten nochmal die Garage und ich mache die Tür kaputt

·         Wir rufen die Polizei an.

·         Die Polizei behauptet  nicht zu wissen wie die Lage einzuschätzen ist (obwohl keine Beschädigung fest zu stellen ist, und die Rechnung am nächsten Morgen erst fällig ist)

·         Die Polizei ladet mich um am nächsten Tag um Stellung zu nehmen zu eine nicht festgestellte und nirgendwo beschrieben Beschädigung (Wir sind nicht eine Ladung gefolgt aber wir sind gekommen um eine Anzeige wegen Nötigung zu machen)

Jemand der diesen Ablauf glaubwürdig findet, kann nur als Weltfremd bezeichnet werden und ist in der Justiz fehl am Platz (wenigstens in den Niederlanden und Deutschland).

Ist es nicht äußerst merkwürdig dass ich zuerst eine Straftat begehe und danach selbst die Polizei anrufe. Meine Frau, die selbst als Richter tätig ist, hat noch nie Verbrecher getroffen die selbst die Polizei anrufen.  Obwohl Gruber behauptet sofort von seinem Personal informiert zu sein das ich die Tür kaputt gemacht habe, hat er selbst die Polizei nicht angerufen. Die Haltung des Staatsanwalts Lachberger kann ich nur qualifizieren als erweiterte Vereinsmeierei.

 

18-  Seite 8. Pöllitzer war subjektiv davon ausgegangen das ich keinen weiteren Angaben machen wollte? Tja, was soll ich dazu sagen. Es stimmt und es ist gelogen. Es ist gelogen weil ich nirgend wann eine Aussage verweigert habe, dies ist in der Akte auch nirgendwo festgelegt (Mann könnten AI Dorfer mal fragen, der scheint sich irgendwie zurück zu halten). Es stimmt wenn Lachberger hier richtigerweise das Wort „subjektiv“ benützt. Sollten Polizei und Staatsanwalt nicht objektiv agieren?  Ist Österreich doch eine Bananenrepublik? Haben die Wörter objektiv und subjektiv in Österreich möglicherweise eine andere Bedeutung als in der Rest der Welt?

 

Das fehlende Interesse der Staatsanwaltschaft an Wahrheitsfindung reicht mir langsam. Statt sich auf Tatsachen zu basieren verliert die Renate Lachberger  sich genau wie die Staatsanwaltschaft Salzburg und St Johann in hirnlose Theorien. Tatsachen sind jetzt:

 

  1. Gruber hat eine Falschaussage gemacht indem er eine Zeuge benannte der keine war

 

  1. Dankovic hat eine Falschaussage gemacht indem er unser eintreten in der Garage als „gewaltsam“ bezeichnete, um dies dann später vor Gericht, zurück zu nehmen. (Es konnte, mit Hilfe von mir zusammengestellte Informationen über der Stelle im Restaurant wo er angeblich gestanden haben soll, und der Abstand von Restaurant zur Garage, schnell glaubhaft gemacht werden das er kaum was gesehen haben konnte. Danach hat er das Wort gewaltsam plötzlich zurückgenommen)

 

  1. Dorfer und Pöllitzer haben Gruber nicht aufgefordert sein Auto weg zu fahren und haben es Ihm erlaubt meine Frau (und mich) zu nötigen indem er uns daran hinderte mit unser Auto zu fahren.

 

  1. Pöllitzer erfindet in seine Polizeiliche Stellungnahme eine Getränkerechnung und ein Autokennzeichen (Ich werde seine weitere Halbwahrheiten hier nicht aufzählen)

 

  1. Es ist nirgendwo eine Beschädigung beschrieben, die Polizei war nicht in der Lage eine Beschädigung fest zu stellen.

 

  1. Amtsanwalt Heidinger stellt ein Strafantrag ohne einen Schaden zu kennen und ohne zu beantragen den Schaden zu beschreiben und fest zu stellen.

 

  1. Ich bin nie als Beschuldigter vernommen und es ist ebenfalls nirgendwo festgelegt dass ich weitere Aussagen über eine Beschädigung verweigert habe. Mir wurde nicht die Gelegenheit gegeben zu der Sache Stellung zu nehmen. Eine klare Verletzung meines Rechts auf rechtliches Gehör.

 

  1. Staatsanwalt Lachberger lügt wenn sie behauptet dass zwei Zeugen vernommen wurden. Nur Dankovic wurde als Zeuge vernommen. Gruber war kein Zeuge, er war auch laut Akte zuhause und hat sich nur informieren lassen.

 

  1. Lachberger lügt ebenfalls wenn sie behauptet dass ich schon in der Nacht,  „dezidiert weitere Angaben verweigert“ habe. Diese „Tatsache“ ist in der Akte nirgendwo beschrieben.

 

  1. Lachberger manipuliert vorsätzlich, wenn sie es zulässt, das zugunsten der Staatsanwaltschaft St Johann, Salzburg, und die Polizisten, der in ein Vernehmungsprotokoll  vorhandenen Satz „keinen weitere Angaben“ grundlos erweitert wird mit die Wörter „geben wollen“ und somit es als bewiesen betrachtet dass ich eine Aussage verweigert habe, die übrigens gar nicht von mir verlangt wurde.

 

  1. Ich wurde zum ersten Verhandlung geladen obwohl es das Gericht bekannt war das der Hauptzeuge Dankovic nicht geladen werden konnte. Eine sinnlose Verhandlung die zu unnötige Mehrkosten geführt hat.

 

  1. Mir ist einen Schaden von € 2.738,97 entstanden.

 

Noch bin ich bereit mich zufrieden zu stellen wenn meine Kosten von der Justiz übernommen werden. Für die Kosten die entstanden sind weil ich unnötig, ausführlich, mit der Justiz korrespondieren musste seit meinem Freispruch stelle ich € 61,03 in Rechnung womit ich auf runde € 2.800 komme.

Wer Fehler macht muss auch dafür gerade stehen, so bin ich erzogen und so habe ich auch meine Kinder erzogen. Die Art und Weise wie die Staatsanwaltschaft sich diese Verantwortlichkeit entzieht ist ein klares Zeichen für Vereinsmeierei und muss als Pubertär bezeichnet werden.

Die Staatsanwaltschaft ist nach meiner Einschätzung nur damit beschäftigt Gesetzesartikel §451, dass die Österreicher wohl vergessen haben nach der Nazizeit abzuschaffen, zu hüten, und es wird krampfhaft argumentiert um zu verhindern das anerkannt werden muss das die Justiz Fehlerhaft vorgegangen ist.

Der Schutz der eigenen Organisation ist wohl wichtiger als der finanzielle Schaden der mich, aber auch die Österreichische Republik selbst bei diesem Prozess zugefügt wurde.

Es werden die Polizisten und den Amtsanwalt dabei sogar erlaubt nicht Aktenkundige Argumente nach zu reichen, um das Verhalten der Justiz zu rechtfertigen.

 

Wenn die mir entstanden Kosten nicht vor den 1. Februar erstatten werden, werde ich mich in Strassburg beschweren und eine Entschädigung für materiellen und immateriellen Schaden  beantragen. Der Gesamtbetrag wird ein Vielfaches sein von dem was ich jetzt verlange, und außerdem werde ich mein Versprechung die Öffentlichkeit zu informieren in der Tat umsetzen.

 

Es fehlt mir im Augenblick an jeder Hochachtung für die Österreichische Justiz und (die meisten) mir bekannten Rechtsdiener. Die Staatsanwaltschaft in Uagadugu hat mit größter Wahrscheinlichkeit eine bessere Qualität.

  

Kopie an:

Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption, Universitätsstrasse 5, 1010 Wien

Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortne, Bundesministerium für Justiz, Museumstr. 7, 1070 Wien,

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Landesgericht Linz

Postfach 1044

4020 Linz

Österreich

  

den 20.12.2009

Betreff:  24BI 5/09w / 11St 35/09v

 

Strafsache gegen Walter Pöllitzer, AI Dorfer, Christian Heidinger

 

Nachschlag zu meinem Brief vom 15. 12. 2009

 

Weil ich unter großen Zeitdruck meinen Brief vom 15.12.verfasst habe, habe ich möglicherweise übersehen dass ich natürlich auch die Bestrafung der beteiligten Beamten verlange. Wenn die Staatsanwaltschaft endlich Ihr Fehlverhalten anerkannt ist die logische Konsequenz dass mir meine Kosten insgesamt erstattet werden.

 

Ebenfalls ist mir aus der Stellungnahme von Lachberger klar geworden dass ein mir unbekannter Staatsanwalt in Salzburg beantragt hat mich zu bestrafen ohne die gesetzlich verlangten Ermittlungen durch zu führen oder durchführen zu lassen. Gegen den mir unbekannten Staatsanwalt erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch.

 

Es ist mir ein Bedarf, die Chronologie der Ereignisse von Februar 2007 bis heute noch mal zu schildern und zu kommentarisieren.

 

3.2.2007 Meine Frau und ich beziehen ein Zimmer in Hotel Snowwhite und sind sofort unangenehm überrascht, dass sich gegenüber dem Zimmer ein Disko Zelt befindet wo so laut Musik gemacht wird dass wir auf dem Zimmer nicht zu Ruhe kommen können.

 

6.2.2007 Wenn wir erfahren dass abends eine Diskoparty organisiert ist (eine kleine Familienfete) verlangen wir ein anderes Zimmer. Ein anderes Zimmer wurde uns nicht zur Verfügung gestellt und wir haben bis 03:00 Uhr nachts nicht schlafen können.

 

7+8.2.2007 Wir wiederholen unsere Forderung mehrmals ohne eine Reaktion zu bekommen und lassen uns vom Fremdenverkehrsverein beraten was zu tun. Wir füllen dabei ein Formular aus in dem wir die Leistungen vom Hotel bemängeln.

 

9.2.2007 Nachdem, auf unsere Forderung ein anderes Zimmer zu bekommen, eine Reaktion noch immer ausbleibt schalten wir abends ca 17:00 Uhr unser Anwalt ein weil wir am Nächsten Tag in einem anderen Hotel ein Zimmer bekommen können. Plötzlich wird uns ein anders Zimmer angeboten das wir bedauerlicherweise nicht ablehnen können.

 

10.2.2007 Wir beschweren uns über einem defekten Toilettenventilator der erst am 12. Repariert wird (Äußerst unangenehm weil die Toilette auch kein Fenster hat).

 

14.2.2007 Ich melde bei der Rezeption dass ich ein Teil unsere Sache einpacken möchte und lasse mich informieren wie das Garagentor mit der Karte geöffnet werden kann weil wir noch ins Dorf fahren möchten. Wenn ich ein zweites Mal mit Skikleidung und Skischuhe die Garage betrete werde ich von Gruber und einen „bodyguard“ aufgewartet. Gruber, den ich bis dann noch nie gesehen habe, schreit mich sofort an und dass er dafür sorgen werde dass ich die volle Rechnung bezahlen werde. Zurück auf meinem Zimmer, melde ich dies meiner Frau die sofort Gruber zur Rede stellen möchte. Der Barkeeper, der einzige den wir im Hotel noch antreffen sagt uns dass Gruber nicht bereit ist zu kommen. Wir versuchen die Garage zu betreten indem wir unsere Zimmerkarte auf die mir beschrieben Art in die dazu gemeinte Vorrichtung einstecken aber es passiert nichts. (wann fängt die Staatsanwaltschaft mal an darüber nach zu denken warum nichts passiert sein könnte). Wenn ich das Tor mit der Hand aufdrücke gibt sie sofort nach. Ich zeige meine Frau die Situation und wir entschließen uns dazu die Polizei zur Hilfe zu rufen. Die Polizisten wollten erst kommen nachdem ich Druck machte. Vor der Garage haben wir die Polizisten aufgewartet um sicher zu sein das wir sie nicht verpassen wurden. Zuerst wollten beide Beamten nichts machen, „es hätte wohl ein Grund warum unser Auto zugestellt wurde“ aber nach kurze Diskussion, wobei meine Frau sie vorhielt dass diese Art von Nötigung in Deutschland nicht erlaubt ist und das Sie sich als Richterin in solche Sachen auskennt, wurde Gruber dazu gerufen. Gruber überzeugte die Beamten innerhalb kürzeste Zeit das wir die Rechnung nicht bezahlen wollten, und wir konnten reden was wir wollten, die Polizisten machten sofort mit Gruber gemeinsame Sache. Darauf haben wir die Garage verlassen nachdem wir die Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie in Aussicht gestellt haben. Die Beamten haben nie „eine kaputte Fremde Sachen“ gesehen und beschreiben können.

 

15.2.2007 Nachdem Gruber uns mit Hilfe von Erpressung  gezwungen hat die Rechnung vollständig zu bezahlen, wir wissen inzwischen das laut Frankfurter Tabelle eine Preisminderung von € 300 im Frage gekommen wäre, sind wir zur Polizeistation gegangen und hat meine Frau eine Anzeige wegen Nötigung gemacht. An dem Moment sind unsere Daten von Herr Kendlbacher festgelegt.

 

Ca 20.2.2007 Ich vermute das die Staatsanwaltschaft Salzburg oder St Johann, um dieses Datum herum, die Polizei bittet Gruber zu vernehmen und sie darum bittet eine Stellungnahme zu der Sache zu formulieren.

 

25.2.2007 Gruber gibt eine Lügenhaft Stellungnahme ab die ich hier nicht detailliert kommentarisieren möchte, mein Kommentar befindet sich in der Akte, und erfindet eine Beschädigung. Dies, weil er wohl inzwischen verstanden hat dass seine rechtliche Position wackelig sein könnte. Ebenfalls nennt er zwei Zeugen die gesehen haben sollten dass ich die Beschädigung verursacht habe. Er beschreibt Beschädigung nur sehr allgemein. Es stellt sich später heraus dass Zeuge Rieger überhaupt nicht an Ort und Stelle war.

Ich möchte die Lachberger an dieser Stelle auffordern mal zu Überlegen warum Gruber Dankovic und Rieger als Zeugen erwähnt hat und nicht die 2 Mädchen an der Hoteltheke, sein Bodyguard der mit Ihm in der Garage war und den Barkeeper die uns vom Fenster in Hoteleingang beobachtete wenn wir die Garage betreten haben. Diese Personen hätten viel genauere Angaben machen können als Rieger und Dankovic. Wussten diese Personen vielleicht etwas was beide anderen nicht wussten, z.B. dass Gruber die Anlage Manipuliert hat?

 

25.2.2007 Pöllitzer schreibt eine Tendenziöse und Lügenhafte Polizeiliche Stellungnahme und erfindet eine Getränkerechnung und ein Autokennzeichen. Pöllitzer kommt auch nicht auf die Idee sich die von Gruber erfundene Beschädigung an zu schauen und sie zu beschreiben oder ein Foto zu machen, obwohl die Garage nur etwa 1 km vom Polizeiposten entfernt ist. (Warum hat er das doch nicht gemacht). Ebenfalls fügt er meine, von Kendlbacher aufgezeichnete, Daten hinzu und den Vermerk „Keine weitere Angaben“ wohl offensichtlich weil er keine machen konnte.

 

Mai 2007 Die Staatsanwaltschaft schreibt uns, das Verfahren in Zusammenhang mit der Anzeige wegen Nötigung meiner Frau, ein zu stellen. Es wird keine Begründung gegeben.

 

Aus der Stellungnahme von Lachberger ist jetzt klar geworden das den von Pöllitzer,  in den von Ihm geschriebene Polizeiliche Stellungnahme hinzugefügte Ausdruck „Keine weitere Angaben“  , vom Staatsanwalt fantasievoll umgestaltet wurde zu „Weebers hat weitere Angaben verweigert“ und das so getan wird als ob ich bei eine Vernehmung so ausgesagt hätte. Eine Manipulation des Staatsanwalts ohne gleichen. Die Aussage meiner Frau wird als nächstes als Zeugenaussage umgestaltet, und die Vernehmung van Gruber wir umgestaltet zu einer Anzeige wegen Beschädigung. Mich braucht der Staatsanwalt dank diese Fantasievolle Überlegungen nicht mehr zu vernehmen und nicht zu informieren. Bequemer geht es doch wirklich nicht? Diese fantasievolle Überlegung kann aber nirgendwo mit anderen in der Akte anwesenden Dokumenten unterbaut werden.

 

7.3.2008  Dankovic wird vernommen und benützt das Wort „gewaltsam“ (freiwillig oder wird dazu ermutigt?) das er später vor Gericht zurücknimmt wenn klar wird das er kaum was gesehen haben kann. Der zweite Zeuge, Rieger, wird nicht vernommen. Sind die Herrschaften zu faul dazu gewesen oder war es die Plolizisten bekannt dass dieser Zeuge nur genannt wurde damit es so aussieht wie gut untermauert diese Sache ist.

Ein Jahr lang hatte der Staatsanwalt Zeit die Beschädigung zu beschreiben oder beschreiben zu lassen. Faulheit, Inkompetenz, oder doch Vereinsmeierei und ein Versuch ein lästiger Ausländer zu schädigen?

 

Mitte Mai 2008 werde ich dann geladen mich zu verantworten weil ich „eine fremde Sache“ beschädigt haben soll. Ich brauche einen Anwalt um zu erfahren was überhaupt los ist und es wird mir klar gemacht dass mir die Gelegenheit nicht gegeben wird Stellung zu nehmen. Bis an diesem Moment habe ich also keine Aussage gemacht und keine Gelegenheit gehabt zu irgendwelchen Vorwürfen Stellung zu nehmen was als eine klare Verletzung meiner Menschenrechte gesehen werden muss.

 

2.7.2008 Bei der Verhandlung sagt Zeuge Rieger aus nichts gesehen zu haben. Dankovic war nicht zur Verhandlung erschienen, er konnte nicht geladen werden. Ein schäbiges Verhalten des Gerichts (Christine Pfeiffenberger) ohne Gleichen. Die spätere Erklärung von Elizabeth Schmidtbauer dass es doch vielleicht hätte sein können dass der Zeuge  vielleicht doch gekommen wäre ist genauso schäbig. Vereinsmeierei in alle Schichten der Justiz. Es sieht so aus als ob das Gericht gehofft hat das ich nicht erscheine um mich dann bequemlich verurteilen zu können weil ich erneut die Aussage verweigere.

 

3.12.2008 Ich werde durch Dr. Fischer freigesprochen nachdem Dankovic vor Gericht seine Aussage verbessert, und zugibt das ich nicht gewaltsam vorgegangen bin. Er wurde verunsichert nachdem klar wurde dass er nicht einmal wusste wie groß der Abstand von seiner Arbeitsstelle zur Garage war (und wo er genau stand). In seinem Freispruch erwähnt Dr Fischer ebenfalls: „Im Übrigen wurde nicht mit der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit nachgewiesen, dass die Beschädigung überhaupt vom Angeklagten verursacht wurde“. Lachberger möchte dies wohl gerne anders sehen um Ihre fantasievollen Argumentationen aufrecht halten zu können. In jeder anderer Zivilisierten Rechtstaat, wäre es  wohl die erste Aufgabe des Staatsanwalts gewesen, sich davon zu vergewissern was genau Kaputt ist, und ob festliegt das der Beschuldigte die Beschädigung verursacht hat. 

23.12.2008 Ich beantrage dass mir meine Kosten insgesamt erstattet werden weil die Justiz Fehlerhaft vorgegangen ist. Es werden mir zum Schluss ca € 250 Anwaltskosten erstattet weil die Sache „so einfach war“. Eine Anwaltsgebührenordnung ist die Verfasserin dieser Antwort wohl nicht bekannt. Schäbig. Es wäre einfacher gewesen dieses Kasperletheater nicht zu öffnen.

 

3.1.2009 Mir wird einen Gebührenbescheid der Zeuge Dankovic zugestellt, mit der bitte um Kommentar. Wenn ich mit Brief vom 14.1.2009 das Gericht darauf hinweise das Dankovic sich vom Gericht die Reise aus Ungarn zu seiner Arbeitsstelle in Obertauern bezahlen lässt, antwortet das Gericht mir das dies mir nichts angeht!!!

 

22.1.2009 Ich erhebe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Pöllitzer, Dorfer und Heidinger und zeige Gruber wegen Falschaussage an

 

14.10.2009 Lachberger  möchte das Verfahren einstellen ohne Begründung.

 

28.10.2009 Ich verlange das Verfahren fort zu setzen

 

3.12.2009 Lachberger  verfasst im Namen der Staatsanwaltschaft Linz eine Stellungnahme die in Wiederspruch steht zu anderen Dokumenten in der Akte und woraus endlich klar wird warum die Staatsanwaltschaft Salzburg gemeint hat mich, ohne mir ein rechtliches Gehör zu gönnen, bestrafen zu können. Die Stellungnahme von Lachberger habe ich mit meinem Brief vom 15.12.2009 wohl ausreichend kommentarisiert.

 

20.12.2009 Die Staatsanwaltschaft hat meine Anzeige wegen Falschaussage von Gruber noch immer nicht behandelt. Österreicher ist es wohl offensichtlich erlaubt in einem Prozess gegen Ausländer falsch aus zu sagen.

 

Ich freue mich darauf diese Sache „the European Court of Human Rights“ endlich vorlegen zu können. Die Erläuterungen in Lachbergers Stellungnahme waren sehr Hilfreich und ich schätze, dass meine Chancen mit einer Klage durch zu kommen, sich verbessert haben.

 

 

Kopie an:

Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption, Universitätsstrasse 5, 1010 Wien

Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortne, Bundesministerium für Justiz, Museumstr. 7, 1070 Wien

 

Ich Empfehle Lachberger und Ihre Kollegen folgenden Kommentar sich in den Ohren zu knöpfen.

Universität Innsbruck – 2.8.2007

13.) Die §§ 451 Abs 1 und 484 StPO in der vorgesehenen Fassung sind entschieden abzulehnen.

Für den Strafantrag im bezirksgerichtlichen und einzelrichterlichen Verfahren sieht der Entwurf weiterhin vor, dass er nur die Angaben gemäß § 211 Abs 1 StPO, aber keine Begründung enthalten muss. Das ist aus verschiedenen Gründen sehr bedauerlich:

Die Einbringung eines Strafantrags ist eine bedeutsame Entscheidung, an die viele gesellschaftliche Außenwirkungen und Folgen geknüpft sind. Mit einer Anklageerhebung ist dienstrechtlich häufig die Suspendierung oder auch Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden; für die Öffentlichkeit oder zumindest die nähere Umgebung stellt eine Anklageerhebung eine gravierende Zäsur dar, die die betroffene Person stark stigmatisiert und bereits in gewisser Hinsicht als Täter erscheinen lässt („Es wird schon etwas dran sein“): Der Staatsanwalt darf Anklage ja nur erheben, wenn eine Verurteilung nahe liegt.

Die fehlende Begründung von Strafanträgen steht auch in einem Wertungswiderspruch zu manchen sonstigen Bestimmungen der neuen StPO, die zur Begründung von Anträgen aller Art verpflichten: Nach § 55 Abs 1 sind beispielsweise Beweisanträge zu begründen, sofern die Begründung nicht geradezu offenkundig ist. Der Staatsanwalt muss Anträge auf Verhängung von Zwangsmitteln, insb. Haftanträge, begründen (§ 101 Abs 3). So ist nicht einzusehen, warum er Strafanträge nicht auch begründen muss.

Die Begründungspflicht zwingt den Antragsteller dazu, seine Argumente schriftlich darzulegen. Die schriftliche Formulierung jener belastenden Beweisumstände, die nach Ansicht des Staatsanwalts eine Anklage rechtfertigen, bedeutet eine zusätzliche Filterwirkung vor möglicherweise leichtfertigen Anklagen und schützt insofern den Beschuldigten. Anklagen ohne Begründung sind mit der im neuen Recht gestiegenen Verantwortung des Staatsanwalts unvereinbar. Sie zwingen außerdem das Gericht, im Akt nach Gründen für die Anklage zu suchen, und drängen es damit materiell in die Rolle eines Anklägers. Der Anklagegrundsatz (§ 4) wird damit nur äußerlich, aber nicht seinem Geist nach befolgt.

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

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Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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