ein Staat,
in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,
in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen
in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen
in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen
in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt
 Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse
Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum
Dokumenten
- Anzeige wegen Nötigung
- Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
- §90 StPo
- Strafantrag
- §451 StPo (Gestapo Gesetz)
- Kommentar der Universität Insbruck
- Vernehmung Gruber
- Stellungnahme Pöllitzer
- Zeugenvernehmung Dankovits
- Hauptverhandlung 2.7.2008
- Reparaturrechnung Neumann
- Notiz zur Befragung Dankovits
- Urteil vom 3.12.2008
- Anwaltsrechnung
- Antrag auf Kostenerstattung
- Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
- Beschluss nach Widerspruch
- Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
- Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
- Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
- Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
- 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
- Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
- Fax meines Anwalts 8.2.2007
- Fax Analt Gruber 9.2.2007
- Fax meines Anwalts 14.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Fax meines Anwalts 15.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Bankkonto februari 2007
- Rechnung 15.2.2007
- Hotelbewertungen Snowwhite
- Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
- Die Vorgeschichte
- Rechtsbeugung (DE / Ö)
- Brief am OLG
- Stellungnahme Fiala
- Befangenheit
- Stellungnahme Frixeder
- Untätigkeitsklage
- Antwort OLG
- Stellungnahme Lachberger
- Stellungnahme Kreuzer
- Strafantrag wegen üblen Nachrede
Kurzfassung
Die Österreichische Justiz hat
- april 2007 eine Anzeige meiner Frau wegen Nötigung ohne Begründung zurückgewiesen;
- mich mai 2008 ohne Begründung verklagt weil ich angeblich "etwas" kaputt gemacht haben sollte ohne sich davon zu vergewissern ob tatsächlich "etwas" kaputt war;
- mich vor Prozessbeginn und während dem Prozess nicht die geringste Chance gegeben Stellung zu nehmen zu ein Lügenmärchen dass von der Hotelbesitzer, einer seiner Ungarischen Angestellten und ein Polizist gestrickt wurde;
- dürch eine bösartige Prozessführung die Prozesskosten verdoppelt;
- nachdem auch der einzige Zeuge als Lügner entlarvt wurde mich mit Rechtbeugung und Arglistige Täuschung, die mir zustehende Entschädigung enthalten.
Die nachfolgende Kurzfassung der Ereignisse scheint auch mir grotesk wenn ich Sie nochmals durchlese.
Nur ein Querulant scheint in der Lage zu sein zu beschreiben wie in der Österreichische Justiz von Dorfspolizist bis zum Richter am Landesgericht gelogen und manipuliert wird.
Die Dokumenten die ich diese Präsentation hinzugefügt habe belegen aber die Richtigkeit dieses Sachverhalts.
In Österreich schämt die Justiz sich nicht dafür Scheinprozesse zu führen und mit rechtswidrige Argumenten Ihr verhalten zu rechtfertigen.
Februar 2007 haben meine Frau und ich ein Zimmer gemietet in Hotel Snowwhite. Wir waren sofort unangenehm überrascht weil vor unser Zimmer ein Diskozelt stand in dem von 15:00 bis 20:00 Uhr Musik gemacht wurde in überlauten Diskoart
Nachdem uns klar wurde dass Mittwoch eine Feier geplant war bis 3:00 Uhr Nachts haben wir sofort ein anders Zimmer verlangt. Weil der Hotelbesitzer überhaupt nicht reagierte, haben wir uns entschlossen in ein anderes Hotel um zu ziehen. Weil wir uns aber auch nicht vorwerfen lassen wollten ungesetzlich vorgegangen zu sein, hat ein befreundeten Anwalt Freitagmittag ein Fax geschickt in dem er in unser Namen eine Preisminderung wegen Lärmbelästigung und ein anderes Zimmer verlangte. Plötzlich wurde uns dann doch ein anderes Zimmer angeboten das wir bedauerlicherweise nicht ablehnen konnten.
Wenn ich am Abend vor unsere Abfahrt nach Hause, mit Zustimmung des Personals in der Hotellobby unsere Skikleidung und Schmutzige Sachen bereits im Auto einpacken wollte, stand dann plötzlich der Hotelbesitzer mit einer seiner Angestellten in der Garage und parkte sein Auto vor das Auto meiner Frau. Es war uns klar das er uns erpressen wollte den vollen Betrag zu bezahlen ohne Minderung wegen Lärmbelästigung.
Anschließend haben wir die Polizei angerufen. Nachdem die Polizisten eingetroffen waren wurde schnell klar dass mindestens eine der beide Polizisten mit dem Hotelbesitzer gut bekannt war weil er Ihm mehrmals Hansi nannte. Hansi brauchte sein Auto nicht weg zu stellen und wir haben beide Polizisten eine Dienstaufsichtbeschwerde in Aussicht gestellt.
Am nächsten Tag haben wir auf der Polizeistation Obertauern eine Anzeige wegen Nötigung gemacht und sind nach Hause gefahren.
In April 2007 wurde meine Frau von der Staatsanwaltschaft Salzburg davon in Kenntnis gestellt das die Anzeige meiner Frau wegen Nötigung zurückgelegt wurde.
Eine Begründung wurde nicht gegeben.
Mai 2008 wurde ich vom Amtsanwalt in St. Johann im Pomngau verklagt "eine fremde Sache" beschädigt zu haben und wurde ich vom Amtsgericht St Johann im Pongau geladen, damit ich bestraft werden konnte.
Es wurde nicht beschrieben wie der Schaden aussah und wie der Schaden entstanden sein konnte. Als Beweismittel wurden eine Aussage des Hotelbesitzers, einer seiner Ungarischen Angestellten und eine Polizeiliche Stellungnahme genannt. Keine der Beweismittel wurde mir zugeschickt.
Um mich zu erkundigen auf Grund welcher Fakten ich beschuldigt war musste ich ein Anwalt einschalten.
Die zugeschickte Akte enthielt:
Eine lügenhafte Aussage des Hoteliers in dem er zwei Zeugen nennt die gesehen haben sollten dass ich das Garagetor gewaltsam öffnete.
Eine lügenhafte Stellungnahme einer der Polizisten
Eine lügenhafte Aussage einer der vom Hotelier erwähnte Ungarische Zeugen der in Hotel Snowwhite angestellt war
In keiner der Dokumente wurde die Beschädigung die ich Angeblich verursacht haben sollte beschrieben, und mir wurde die Gelegenheit nicht gegönnt vor Prozessbeginn auf alle Lügen zu reagieren.
Es sah so aus dass das Gericht mich verurteilen wollte auf Grund der aussage des Hotelbesitzers und eine Zeuge OHNE DEN SCHADEN ZU KENNEN.
Am ersten Prozesstag habe ich Richterin Pfeiffenberger darauf hingewiesen dass sogar die Polizisten nicht in der Lage gewesen sind ein Schaden zu beschreiben. Ich wurde darauf von Ihr angeschrien. Bei de Vernehmung von Gruber hat Sie Ihm dann, auf platt Österreichisch, förmlich gebeten eine Reparaturrechnung zu produzieren damit Sie mich verurteilen könnte Ihm sein Schaden zu ersetzen.
Der erste Zeuge, der vorher NICHT von der Polizei vernommen wurde, erklärte vor Gericht dass er nichts gesehen hat, er war also kein Zeuge, eine klare Lüge von Hotelbesitzer Gruber, der vom Amtsanwalt uninteressiert zur Kenntnis genommen wurde.
Der zweite Zeuge war nicht gekommen. Das er nicht geladen werden konnte war das Gericht bekannt. Damit war diese Sitzung zu einem Farce geworden.
Das Prozessführung von Pfeiffenberger lässt vermuten dass Sie darauf spekuliert hat dass ich nicht erscheinen wurde um mich dann bequem in Abwesendheit verurteilen zu können.
Weil Gruber versicherte den zweiten Zeuge auftreiben zu können und weil diese Zeuge ab den 1. Dezember wieder in Hotel Snowwhite arbeiten wurde, wurde einen nächsten Sitzungstag festgelegt auf den 2. Dezember 2007.
Am 2. Dezember wurde bei der Befragung der zweite Zeuge, der einzige der vor Prozessbeginn von der Polizei vernommen wurde, klar das er nicht in der Lage war genaue Angaben zu machen.
Er konnte nicht einmal beschreiben aus welcher Abstand er gesehen hatte wie ich die Garage betreten habe. Er meinte das er alles aus 20m Entfernung betrachtet hat. Nachdem klar gemacht werden konnte das der Abstand 40m war (dank an Google Earth) hat er die Wörter "Gewaltsam" und "Stemmen", die für den Amtsanwalt von so große Bedeutung waren, zurückgenommen. Plötzlich hat es so ausgesehen als ob ich ein Tisch weggeschoben hatte.
Wie sehr dieses Prozess eine Farce war erkennt man am letzten Satz im Urteil wo der stellvertretenden Richter Michael Fischer, Pfeiffenberger hatte glücklicherweise für mich Schwangerschaftsurlaub, feststellt dass
“Im übrigen nicht mit der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit nachgewiesen wurde” das ich eine Beschädigung verursacht habe".
Hätte Amtsanwalt Heidinger vor Prozessbeginn sich mit den angeblichen Schaden beschäftigt vor er den Strafantrag gestellt hat, dann hätte er diese Feststellung schon direkt machen können.
Übrigens kann auch hier wieder festgestellt werden das es ihm nicht interessiert hat das der 2. Zeuge ebenfalls gelogen hatte
Nach meinem Freispruch habe ich versucht mein Schaden ersetzt zu bekommen weil die Österreichische Justiz nach meiner Meinung in mehrere hinsichten fehlerhaft vorgegangen ist und sämtliche Justizangestellten Ihre Befugnisse missbraucht haben.
Oktober 2009 teilt die Staatsanwaltschaft Linz mir dann mit das Verfahren in Zusammenhang mit mein Anzeige gegen die Justizangestellten ein zu stellen.
Begründung: Fehlanzeige
Auf meine Ankündigung "the European Court of Human Rights" ein zu schalten hat die Staatsanwaltschaft dann reagiert und hat mich Dezember 2009 endlich erklärt wie es zum Prozess gekommen ist. Diese Erklärung ist so grotesk dass ich jeder interessierte Leser einlade sie zu lesen.
Staatsanwältin Lachberger verdreht in Ihre Stellungnahme Sachverhalte und fügt einige Lügen hinzu.
Sie wirft mir vor die Aussage verweigert zu haben obwohl ich nie vernommen worden bin oder auf alle Lügenhafte Aussagen und Stellungnahmen reagieren dürfte.
Ihre Stellungnahme kann nur als Rechtsbeugung und arglistige Täuschung. betrachtet werden
In meine Reaktionen hierauf habe ich das Landgericht Linz darauf hingewiesen.
Wiesehr die Justiz in Österreich eine große Vereinsmeierei ist, beweist dann das Landesgericht Linz unter Vorsitz von Klaus Peter Bittmann, das sich Lachsbergers Stellungnahme anschließt (abschreibt) ohne im geringsten auf meine Reaktionen zu reagieren.
Nachdem ich mich über die Person von Bittmann erkundigt habe wurde mir auch klar warum.
Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage warendiese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.
Die erklärung dazu ist einfach.
Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden