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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

 

Renate Lachberger

 

 

 

1. Wie man mit Hilfe von Rechtsbeugung und arglistige Täuschung, Kollegen in der Justiz in Schutz nimmt

2. Wie man Falschaussagen übersieht

 

Wie man mit Hilfe von Rechtsbeugung und arglistige Täuschung, Kollegen in der Justiz in Schutz nimmt.

 

Mein Anzeige gegen Pöllitzer und Dorfer (die Polizisten), Heidinger (der Amtsanwalt in St Johann i.P.) wegen Amtsmissbrauch wird von der Staatsanwaltschaft Salzburg zuerst weitergeleitet an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption in Wien.

Dies tritt die Sache wieder ab an Salzburg.

Salzburg tritt die Sache dann wieder ab an Linz, damit der schein der Objektivität gewahrt wird.

Bis jetzt sieht es so aus als ob meine Beschwerden ernst genommen werden und Österreich sich wie ein Rechtstaat benimmt.

Wie man sich aber irren kann.

 

Nach etwa 12 Monate produziert Lachberger dann ein Briefchen worin sie mich mitteilt dass Sie kein Grund sieht die angezeigte Personen zu verfolgen und die Sache einstellt. (Dokument 19)

Um noch mal zusammen zu fassen

Die Anzeige meiner Frau wurde ohne Begründung eingestellt

Es wurde von der Staatsanwaltschaft ohne Begründung beantragt mich zu bestrafen

Das Fehlverhalten sämtliche Angestellten der Justiz wird ohne Begründung nicht verfolgt

Dieses Vorgehen der Österreichische Justiz hat System.

 

Nachdem ich Lachberger dies schriftlich vorgehalten habe und gleichzeitig gedroht habe "The European Court of Human Rights" ein zu schalten (Dokument 20), hat Sie ofensichtlich gemeint eine Begründung erfinden zu müssen.

 

Auch Ihre Begründung lässt Zweifel entstehen an der moralischen und intellektuellen Redlichkeit dieser Staatsanwaltin.

Ihre Begründung ist ein Vorbild von Postmodernes Denken. Kausale Zusammenhänge sind unwichtig ebenso wie präzise Formulierungen.

Immanuell Kants kategorischer Imperativ wird zur Seite geschoben und Sie formuliert eine Überlegung mit der Einstellung "Das Zweck heiligt die Mittel".

Ein Vorbild von Teleologische Ethik.

Sie übersieht alle widersprüchliche Aussagen Pöllitzers (man könnte auch sage Lügen Pöllitzers) und schließt sich moralisch das Vorgehen der Salzburger Staatanwaltschaft an

 

Ihr Ziel ist eine Überlegung zu konstruieren die deutlich zeigt wie richtig sämtliche Justizangestellten gehandelt haben und das es doch klar ist dass ich selbst an allem Schuld bin.

 

In der Polizeiliche Stellungnahme von Pöllitzer werden meine Daten erwähnt - die ich als Zeuge bei der Anzeige meiner Frau sein Kollege Kendlbach abgegeben habe - wonach er (Pöllitzer) schreibt dass ich angegeben haben sollte nichts kaputt gemacht zu haben um zu schließen mit der Bemerkung "Keine weitere Angaben"

 

Obwohl aus der Stellungnahme von Lachberger klar wird dass Pöllitzer nicht weiß warum er diese drei letzte Wörtchen "keine weitere Angaben" aufgeschrieben hat (er hätte auch hinzufügen können das er nicht weiß warum er aufgeschrieben hat das ich angegeben habe nicht kaputt gemacht zu haben wo doch nicht kaputtes zu sehen war), verliert Lachberger sich dann in ein Seitenlange Überlegung voller Ungewissheit was Pöllitzer vielleicht gemacht  oder vielleicht auch nicht gemacht haben könnte, wobei Sein Kollege Dorfer sogar zweifelt ob Pöllitzers Darstellung richtig ist. (Dokument 18, Seite 7)

Ohne jede sichtbare Kausale Zusammenhang mit allen Vorhergehenden Überlegungen kommt sie dann zu der Schlussfolgerung dass "Keine weiter Angaben" wohl bedeutet dass ich die Aussage verweigert habe und aus dem Grund das Recht verloren habe vor Prozessbeginn Stellung zu den Beschuldigen nehmen zu dürfen und ebenfalls das Recht verloren habe informiert zu werden welche Beweismittel die Staatsanwaltschaft gegen mich einsetzen möchte.

Sie schließt dann auf der Letzte Seite Ihrer Stellungnahme in Crescendo dass ich sogar "dezidiert" die Aussage verweigert habe.

Genial, ein klarer fall von türken.

 

Hinzu kommt dann die täuschende Feststellung das meine Frau als Zeuge vernommen worden ist, obwohl sie in Ihre Anzeige klar als Anzeiger erwähnt wird (Dokument 1), und die Lügen das zwei Zeugen polizeilich (Rieger und Dankovits) vernommen wurden und das Polizist Pöllitzer ein Tätigkeitsnachweis geschrieben hat.

Zwei klare Lügen. Ich habe schriftlich einen Kopie vom Tätigkeitsnachweis Pöllitzers und der Zeugenvernehmung Riegers verlangt.

Bis auf Heute habe ich beide selbstverständlich nicht bekommen.

 

8 Seiten lang gibt Sie sich alle Mühe das Gericht glaubhaft zu machen das alle beschuldigte Beamten richtig gehandelt haben.

Weil Sie dies begründet mit falsche und unrichtig wiedergegeben Tatsachen, versteckt in ein Reisbrei von Wörter, ist die Bezeichnung arglistige Täuschung völlig angemessen.

Dazu kommt dann die Tatsache das Sie es nötig hat mich zu verhöhnen. In meine Anzeige werfe ich die Staatsanwaltschaft vor das "in dieses Strafverfahren mir jeden recht auf rechtliches Gehör verweigert wurde". Vor Prozessbeginn nicht und am ersten Prozesstag nicht.

Ihre Feststellung das ich auch hier selbst Schuld bin weil ich am 2. Prozesstag nicht angereist bin (ich habe mein Anwalt ein Vollmacht gegeben) kann nur als Verhöhnung betrachtet werden.

Sie möchte das Gericht mit Ihren Schriftsatz zu eine falsche Entscheidung verführen. Anders als arglistige Täuschung kan Ihr Vorgehen nicht qualifiziert werden.

Man kann sich nur wundern über die äußerst Bedenkliche Moral einer Staatsanwältin in eine gehobene Position

 

Wie man Falschaussagen  übersieht

2 Dec 2010, Fortsetzung

 

Bis zum 19 November 2010 wurde meine Anzeige wegen Falschaussage von Hans Gruber schlichtweg nicht behandelt.

Am 19. November habe ich das OLG demzufolge eine Untätigkeitsklage zugeschickt und siehe, bereits am 2. December teilte Renate mich schriftlich mit kein Grund zur Verfolgung zu sehen.

Wie üblich ohne Begründung

 

Ich habe mit folgendem Brief die Fortsetzung des Verfahrens beantragt

 

den 3.12.2010

Betreff:  11St 35/09v - 25

 

Die Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens, datiert 23. November 2010 und von mir empfangen am 3.12.2010, ist, wie viele Benachrichtigungen die ich von der Österreichischen Justiz bis jetzt bekommen habe, unverständlich.

Als Beschuldigter wird RI Walter Pöllitzer erwähnt, aber aus der Nachfolgenden Text muss ich wohl verstehen dass eigentlich Johann Gruber gemeint ist.

Die übliche schlampige Arbeit wie ich die inzwischen von der Österreichischen Justiz kenne.

 

Ich beantrage hiermit das Ermittlungsverfahren gegen Johann Gruber fort zu setzen.

 

Es ist mir unklar welche Dokumenten Renate Lachberger studiert hat vor Sie zu Ihre Entscheidung gekommen ist das Verfahren ein zu stellen. Die richtigen Dokumente sind es offensichtlich nicht gewesen.

Damit keine Unklarheit besteht habe ich Kopien der betreffende Passagen aus 2 zutreffenden Dokumente hinzugefügt und damit Frau Lachberger die wesentliche Passagen nicht verpasst, habe ich mit einem Pfeil auf die zutreffenden Sätze hingewiesen

 

I – Aus die Polizeiliche Vernehmung Grubers vom 26.2.2007 (Dokument 7)

Augenzeuge dieses Vorfalls war auch Herr Steffen Riegers

 

II – Aus der Hauptverhandlung (Übertragung des Tonbandprotokolls) vom 2.7.2008

Aktenzeichen 7 U 209/07d, Seite 5, betr. Aussage Steffen Riegers (Dokument 10)

Ich habe auch nicht gesehen, wie das Garagentor beschädigt worden ist

 

Diese widersprüchlichen Aussagen können nicht anders gedeutet werden als eine Lüge Herrn Grubers die in der Polizeilichen Vernehmung sich alle Mühe gibt mit Lügen und Tatsachenverdrehungen mich und meine Frau zu diffamieren. Es war sein Ziel eine Rechtfertigung zu stricken für die Nötigung meiner Frau (er hat dafür das Auto einer Angestellten benützt) wodurch er uns erpressen konnte die komplette Hotelrechnung zu bezahlen ohne auf unsere berechtigte Forderung für Preisminderung wegen Lärmbelästigung eingehen zu müssen (Nach Frankfurter Tabelle €300).

Dieses Lügenmärchen hat RI Pöllitzer und die Staatsanwaltschaft Salzburg, vertreten durch Christian Heidingen, derart geblendet das Niemand daran gedacht hat mal nach zu schauen was beschädigt war und, wenn es eine Beschädigung gab, ob die Beschädigung überhaupt durch einfaches öffnen des Tores hätte entstehen können.

Etwas anderes habe ich bekanntlich nicht gemacht.

 

Ebenfalls scheint es niemand in der Staatsanwaltschaft zu interessieren dass die elektrische Anlage wohl nicht eingeschaltet war. Mir ist bekannt das sogar bei einer mechanischen Beschädigung die elektrische Anlage hätte ansprechen müssen weil ich, im Gegensatz zu der Amtsanwalt den ich eine äußerst voreingenommene, bequemliche und faule Einstellung vorwerfe, beim Hersteller nachgefragt habe.

 

Grubers Lügenhafte Aussage hat also dazu geführt das ich ein Anwalt gebraucht habe und 4 Tage meines Lebens opfern musste um mich gegen eine imaginäre Straftat zu verteidigen. Insgesamt einen Finanziellen Schaden von €3.000.

Gruber hat erfolgreich mich und meine Frau als „Betrüger“ dargestellt und ich wundere mich das die Staatsanwaltschaft sich noch immer an dieses „Leitbild“ festhaltet.

 

Es dürfte die Staatsanwaltschaft Linz und Frau Lachberger inzwischen bekannt sein das ich die Unterbauung Ihres Vorwurfs, dass ich am betreffenden Abend und/oder am Morgen danach die Aussage verweigert haben sollte, als arglistige Täuschung betrachte. Sie hat sich diese Lüge ausgedacht. Aus nichts ist her zu leiten das Pöllitzer mir dies vorgeworfen hat.

 

Es wundert mich deshalb sehr dass Sie meine Anzeige von Herr Gruber behandeln darf.

Ich lehne Sie wegen Befangenheit ab und fordere die Staatsanwaltschaft Linz auf einen anderen Staatsanwalt diese Sache zu übergeben.

 

Siehe auch Wikilegia

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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