ein Staat,
in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,
in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen
in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen
in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen
in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt
 Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse
Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum
Dokumenten
- Anzeige wegen Nötigung
- Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
- §90 StPo
- Strafantrag
- §451 StPo (Gestapo Gesetz)
- Kommentar der Universität Insbruck
- Vernehmung Gruber
- Stellungnahme Pöllitzer
- Zeugenvernehmung Dankovits
- Hauptverhandlung 2.7.2008
- Reparaturrechnung Neumann
- Notiz zur Befragung Dankovits
- Urteil vom 3.12.2008
- Anwaltsrechnung
- Antrag auf Kostenerstattung
- Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
- Beschluss nach Widerspruch
- Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
- Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
- Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
- Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
- 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
- Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
- Fax meines Anwalts 8.2.2007
- Fax Analt Gruber 9.2.2007
- Fax meines Anwalts 14.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Fax meines Anwalts 15.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Bankkonto februari 2007
- Rechnung 15.2.2007
- Hotelbewertungen Snowwhite
- Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
- Die Vorgeschichte
- Rechtsbeugung (DE / Ö)
- Brief am OLG
- Stellungnahme Fiala
- Befangenheit
- Stellungnahme Frixeder
- Untätigkeitsklage
- Antwort OLG
- Stellungnahme Lachberger
- Stellungnahme Kreuzer
- Strafantrag wegen üblen Nachrede
Christine Pfeiffenberger-Egger - Richterin
Wer kann mir ein Bild zuschicken?
Wie man wahrheitsfindung verhindert und versucht ein Bürger für einen imaginairen Straftat zu verurteilen
Eine junge Richterin die eine gewisse Prozedur abspielt ohne sich darum zu kümmern ob die Straftat auch wirklich statt gefunden hat.
Verbissen versucht Sie den Eindruck zu wecken sich nur auf das wesentliche zu konzentrieren aber im Grunde genommen verhindert Sie jede Wahrheitsfindung.
Zuerst behauptet Sie nichts über die Vorgeschichte hören zu wollen um dann als nächstes der Beschuldigte und sämtliche Zeugen zu erklären dass „Sie die Vorgeschichte kennt “
Wenn Sie darauf hingewiesen wird das Sie die Geschichte nicht kennt solange sie den Beschuldigte daran hindert die zu schildern reagiert Sie nicht.
Bei der Vernehmung des Hotelbesitzers erlaubt Sie es sich ihm (Gruber) - in platt österreichisch - um eine Kopie einer Reparaturrechnung zu bitten weil Sie den Beschuldigten sonst nicht verurteilen kann.
Natürlich hat Sie dieses Intermezzo nicht im Protokoll aufgenommen.
Am Schluss des ersten Verhandlungstages wurde Sie darauf hingewiesen, das sogar die zur Hilfe gerufen Polizisten keine Beschädigungen haben feststellen und beschreiben können.
Sie reagierte indem Sie schrie , "So nicht Herr xxx, so nicht.
Nachdem Sie, in gleiche Lautstärke, aufgefordert wurde die Akte endlich mal mit Verstand zu lesen, reagierte Sie nicht.
Das von Ihr geschriebenen Protokoll ist an mehrere Stellen manipuliert und unvollständig, auch Sie manipuliert damit der Beschuldigte möglich schlecht dargestellt werde.
Ihr ganzes Vorgehen war ein klares Zeichen dafür dass auch Sie daran glaubte den Beschuldigte schnell und bequem verurteilen zu können.
Das Theaterstücken dass Sie aufführte indem Sie ein Zeugen, der nicht vorgeladen konnte, aufrief um danach verwundert fest zu stellen dass er wohl nicht gekommen ist, kann man nur als ein beschämendes Kasperletheater qualifizieren.
Was kann man anders als zu der Überzeugung zu erlangen dass Sie gehofft hat das der Beschuldigte die lange Reise (1000km) nicht antreten wurde um ihm dann in Abwesendheit verurteilen zu können
Siehe auch Wikilegia
Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage warendiese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.
Die erklärung dazu ist einfach.
Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden