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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

2010

2014

Klaus Peter Bittmann - Richter am Landsgericht Linz

  1. Klaus Peter und Rechtsbeugung
  2. Wie Klaus Peter Kläger verhöhnt und sein Kritiker vergeblich versucht den Mund zu schnüren,und wie sogar das OLG sich blamiert
  3. Der Fall Herwig Baumgartner
  4. Bittmann urteilt wieder ohne Beweis
  5. Klaus Peter und seine Respektlosigkeit für die Demokratie und die Grundrechte der Mensch
    1. Zitate
    2. Justiz in der Postmoderne

1 - Klaus Peter und Rechtsbeugung

Mein Kommentar auf die Stellungnahme von Lachberger werde ich hier nicht wiederholen.

Klaus Peter schreibt in seinem Beschluss diese Stellungnahme förmlich ab und fügt noch die Lüge hinzu dass ich freigesprochen bin weil ich die Tür nicht absichtlich beschädigt habe.

Im Urteil (letzte Seite) wurde aber festgestellt dass nicht mir der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit nachgewiesen wurde dass ich die Tür überhaupt beschädigt habe.

 

Auch Klaus Peter macht sich genauso wie Renate Lachberger der Rechtsbeugung schuldig.

Bittmann blamiert sich (nicht zum ersten mal)

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2 - Klaus Peter, homosexualität und das Tierreich

Wie kann man die äußerst bedenkliche Mentalität dieses Richters besser zur Schau stellen als mit der Urteilsbegründung in einem Prozess wegen Beleidigung. Ein pornografisch anmutenden Abschnitt wie dieser erhöht die juristische Qualität eines Gerichtsurteils wohl kaum und kann nur als Verhöhnung der Kläger gesehen werden.

(ZITAT aus der Urteilsbegründung 24EVr 2326/97 Landesgericht Linz) 
"Darüber hinaus ist gerichtsbekannt daß der Personenkreis der Homosexuellen naturgemäß ein unüberschaubarer Personenkreis ist ... 
In Wahrheit schließt Homosexualität aber auch die Welt der lesbischen Frauen und selbstverständlich auch jene der Tiere ein ... 
Mitglieder jeder höheren Tierart wenden sich zur Paarungszeit Tieren ihres eigenen Geschlechts zu, wenn kein andersgeschlechtlicher 
Partner verfügbar ist. Kühe reiten aufeinander, stampfen mit den Vorderfüßen, werfen die Erde mit den Hinterfüßen auf und brüllen 
wie Stiere. Stuten stülpen die Schamlippen auf, bringen die Klitoris vor, entleeren Schleim, blitzen mit den Schamlippen, biegen den 
Hinterleib ein, wenn eine andere Stute die Flanke berührt, reiten aufeinander und lecken sich gegenseitig die Genitalien. 
Ähnliches kann man auch bei Kamelhengsten, bei Löwen, bei Hyänen beobachten. Auch auf Hühnerhöfen kann man fast überall lesbische 
Verhältnisse bei Hühnern, Gänsen, Enten und Fasanen dann beobachten, wenn keine männlichen Tiere zur Verfügung stehen." 
(ENDE DES ZITATS)

 (klicken Sie diesen Link für eine ausführlichere Darstellung) .

Homosexuellen mit Tieren auf einer Stufe zu stellen zeigt welche geschmacklose Einstellung er hat.

Er präsentiert sich als ein Anhänger von Philosophen wie Gobineau, Lothar Gottlieb Tirala, K.F. Wolff, Rudolf Much (Wiener Schule), Georg Wilke (1859-1938), Hans F.K. Günther Houston Stewart Chamberlain, Karl von Amira, Alfred Rosenberg, usw., die Rassentheoretiker im 19. und 20. Jahrhundert.

Wiesehr die Österreichischen Justiz sich blamiert, erkennt man bei der Fortsetzung dieser Geschichte

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Es sieht so aus alsob bis zum OLG die Österreichischen Justiz sich mehr mit Ihre eigen Interessen beschäftigt als mit Rechtsprechung. Mit der Entscheidung der Europäischen Gerichts der Menschenrechten (European Court of Human Rights) wird klar gemacht wiesehr sich auch den Österreichischen OLG blamiert.

Strafrechtliche/strafverfahrensrechtliche Entscheidungen des EGMR/BVerfG/BGer

825. EGMR Nr. 60899/00 – Urteil vom 2. November 2006 (Kobenter und Standard Verlags GmbH v. Österreich)

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Erstaunlich

3 - Der Fall Herwig Baumgartner

Wie die Österreichische Justiz aus einem ratlosen Vater einen Terroristen macht

Gemäß der Paragrafen 246 und 278b StGB geht es in Baumgartners Fall um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“ bzw. um die Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung“

Gewiss wenn man die im Internet das Verhalten von Baumgartner studiert kommt zuerst mal keine große Sympathie auf. Wenn man aber so behandelt worden ist wie ich, wenn man feststellen musste wie 2 Polizisten, 2 Staatsanwälte und 2 Richter manipuliert haben, nicht um das Recht zu dienen aber um  Recht zu bekommen dann fängt man an für Baumgartners Verhalten Verständnis zu entwickeln.

Drakonisch anmutende Urteile der Österreichischen Justiz werden in Österreich offensichtlich nur mit ganz milde Kritik akzeptiert.

An diesem Prozess hängt einen starken Geruch von Willkür. Klaus Peter und Konsorten stricken sich eine Geschichte zusammen damit Sie ein "Querulanten" (???) zum Schweigen bringen können. Die Kritik unter Justizdebakel sagt mehr.

4 - Klaus Peter und der Fall Essmann

Auch im Fall Kurt Essmann, wie Herwig Baumgartner ein verzweifelter Vater, spielt Bittmann wieder eine dubiöse und skandalöse Rolle

Kurt Essmann wird durch einen nichtigen Hinweiß von Richter Dr. Klaus P. Bittmann in 2010 verhaftet, aber glücklicherweise in Juni 2013 freigesprochen.

Mag. Michaela Krankl, Verteidigerin in Strafsachen, RAA, ist wohl eine der wenige Österreicher(innen) der sich energisch gegen die skandalösen Willkür von Bittmann und Kollegen zu Wehr setzt.

Mann kann nur hoffen dass in die Justiz in Wien langsam die Augen geöffnet werden für das skandalöse Treiben von Bittmann & co. 

5 - Klaus Peter urteilt wieder ohne jeglichen Beweis

Auch in 2014 bleibt Bitmann sich treu, spricht 3 Ausländer schuldig und verurteilt Sie zu 7 Jahre Gefängnis.

Beweise?. Nichts, null, nada.

Das diese Ausländer ihm unsympathisch sind ist klar und die Geschichte (es wurde einen Österreichischen Penner erschlagen) beschreibt auch keine mir sympathische Personen.

Gott zu spielen und ohne Beweis zu verurteilen ist meiner Meinung nach ein ebenso großes Verbrechen als Schwere Körperverletzung.

Klaus Peter sollte hinter Gittern weggesteckt, oder vielleicht besser in einem Heim für mental Retardierten eingeschlossen werden, sowie er das so gerne für seinen Opfer beschliesst.

Die Änderung/Entgleisung seiner Gesichtszügen zwischen 2007 und 2014 lassen ein Alkoholproblem vermuten.

6 - Klaus Peter und die Postmoderne 

Klaus Peter bemängelt an Justizgesetze „die überschießender Opferschutz und die neu eröffnete Spielfelder für querulatorisch veranlagte Beschuldigte wodurch eine fundamentale Erschütterung des Selbstverständnisses der Entscheidungsträger und der Justiz verursacht wird„.

 

Jawohl, bravo, er hat auch mich als Querulant erkannt. Solche Individuen muss man doch zeigen wo es lang geht hat er wahrscheinlich gedacht.

 

Schauen Sie bitte mit mir wie er dazu kommt Justizgesetze zu bemängeln.

In einem Beitrag für das Österreichisches Anwaltsblatt 2008/07-08 (Siehe auch hiernach) kommt er nach die in Österreich wohl übliche  Reisbrei von Wörtern zu der oben erwähnten Schlussfolgerung weil die Justiz „rasch wechselnde und auch ausufernde Justizgesetze in die Praxis umsetzen muss“.

Ein Kausaler Zusammenhang zwischen diese Feststellung (und vorhergehenden Formulierungen) mit die vorher beschriebene Mängel ist dabei nicht erkennbar.

Diese Sätze machen aber klar das Klaus Peter:

1.      wenig Respekt hat für die demokratisch gewählte Vertretung der Österreichische Bevölkerung die er eine Postmoderne Einstellung vorwerft

2.      sehr danach verlangt das Justizentscheidungen als Selbstverständnis bewertet werden müssen

Er stellt die Effektivität und Effizienz des staatlichen Verwaltungshandelns und ein tatorientiertes Führerprinzip über eine Einhegung durch Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien.

 

In einem hat er Recht. Auch meine Ehegatte, Richter in Deutschland kritisiert die Überregulierung mit Hilfe immer umfangreich formulierte Gesetze die wahrhaft nicht dazu führen das auch wirklich besser Recht gesprochen werden kann. Sie ist Ihr Arbeitsgeber aber loyal und wird sich nie öffentlich beklagen.

Im Falle der Österreichische Justiz fang ich aber an Verständnis zu entwickeln für wahrscheinlich Ratlose Volksvertreter, die feststellen müssen wie Teile der Justiz sich langsam zu einem Parallelgesellschaft entwickelt mit einem bedauernswerte Mentalität.

 

Klaus Peter ist derjenige die mit einem Postmoderne Einstellung die Österreichische Gesellschaft frustriert.

Er möchte wohl am liebsten seine Urteile über „Beschuldigten“ fällen können ohne sich verantworten zu müssen.

Den Unterschied zwischen Deontologische Ethik und Teleologische Ethik ist Ihm mit größter Wahrscheinlichkeit unbekannt.

 

Siehe weitere Kommentare bzgl. Klaus Peter Bittmann bei Wikilegia

 

4.1 - Einige Zitate

Joachim Hellmer, ehemals Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Kiel

und Direktor des Kriminologischen Instituts dieser Universität

Eine Lanze für die Querulanten

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Prof. Dr. Günter Hirsch Präsident des Bundesgerichtshofes

Justiz im Dritten Reich und die Aufarbeitung von Justizunrecht

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Die Gestapo

Die Führungselite der Geheimpolizei rekrutierte sich aus einem überwiegend bürgerlichen Hintergrund. Es handelte sich dabei um junge Karriereakademiker, die fast ausnahmslos Juristen und zu einem erheblichen Teil promoviert waren.

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Es gibt in der Österreichischen Justiz auch Menschen mit einem Weltoffenen Einstellung wie aus folgenden Zitaten klar wird.

(Oder betrifft es hier nur leere Sprüche)

 

Ausbildung und Weiterbildung in der Österreichischen Justiz, Sept 2006

Dr. Heinz Wietrzyk Präsident des Oberlandesgerichtes Graz und Vorsitzender des Fortbildungsbeirates beim Bundesministerium für Justiz

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Leitende Staatsanwältin Dr. Constanze Kren

Leiterin der Abteilung für die Aus- und Weiterbildung der Richterinnen und Staatsanwältinnen (III 3) im Bundesministerium für Justiz

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4.2 - Zum Schluss den Täuschenden Beitrag von Klaus Peter

Im Vorwort und unter I versucht er sich mit hochtrabende Rhetorik als Philosoph dar zu stellen um dann zum Schluss unter II völlig unbegründete Schlussfolgerungen zu ziehen.

Diesen Abschnitt macht deutlich wiesehr Klaus Peter sich über die Gesellschaft stellt, statt sich im Diensten der Gesellschaft zu stellen.

Diesen Abschnitt ist in sich ein Beleidigung an jeder Bürger "Die Urteile und Überzeugungen der Einzelnen werden mit großem Ausdruck persönlicher Gefühle und Präferenzen, die in sich keinen essenziellen moralischen Gehalt mehr aufweisen, dargestellt" und ebenfalles beleidigend für die demokratisch gewählte Volksvertretung  "In der Justizpolitik scheint es nach Jahrzehnten der Überregulierung keine nachhaltige Ordnungsstruktur zu geben"

Ein Wolf in Schafspelz, ein Vertreter der neue Generation der Rechtsradikalen in Österreich?

 

Die Justiz in der Postmoderne

Von Dr. Klaus-Peter Bittmann, Richter und Fachhochschulvortragender in Linz.

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Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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