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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

Oberster Gerichtshof

Schmerlingplatz 11

A-1016 Wien

Österreich

 

Betr:     10 St 97/07a

            7 U 209/07d

            24 BI 5/09w

 

Hiermit beschuldige ich

 

·     Johann Dorfer und Walter Pöllitzer, Polizisten in Obertauern

·     Christian Heidinger, Amtsanwalt in St. Johann i.P.

·        Renate Lachberger, Staatsanwalt in Linz

·        Klaus Peter Bittmann, Richter in Linz

 

von Rechtsbeugung und Arglistige Täuschung.

 

Für meine Beschuldigung verweise ich nach

·        Eine Anzeige wegen Nötigung gemacht von meine Ehegattin

·        Eine polizeiliche Stellungnahme von R.I. Pöllitzer

·        Eine Stellungnahme von Renate Lachberger

·        Ein Beschluss von Klaus Peter Bittmann, in Zusammenarbeit mit Walter Eichinger und Ursula Eicher

 

Meine Beschuldigung stützt sich auf die Stellungnahme von Renate Lachberger.

Der Beschluss von Klaus Peter Bittmann und Konsorten ist eine so genaue Kopie von der Stellungnahme von Renate Lachberger dass der Verdacht aufkommt das beide Dokumenten von der gleichen Sekretärin verfasst wurden.

 

In Ihre Stellungnahme formuliert Lachberger drei Wörter in der Polizeiliche Stellungnahme von RI Pöllitzer mit kriminelle Energie um. Eine beispielloser Rechtsbeugung.

Aus die Wörter „Keine weitere Angaben“ meint Sie eine Aussageverweigerung meinerseits konstruieren zu dürfen, und diese Aussageverweigerung war wiederum der Grund dass ich ohne Begründung vor Gericht geladen wurde um "bestraft" zu werden.

Sie formuliert Ihre Stellungnahme so dass Christian Heidinger selbständig auf die Deutung für die drei Wörtchen gekommen sein sollte.

Ich bezweifle dies sehr. Heidinger war nur beschämend voreingenommen und schludrig.

 

In Ihre Stellungnahme macht Sie eine Anzeige meiner Frau wegen Nötigung zu eine Zeugenvernehmung wegen Sachbeschädigung. Eine Beispiellose Täuschung.

 

Außerdem enthält Lachbergers Stellungnahme zwei klare Lügen.

Erstens wurde eine der Zeugen (Rieger) nie Polizeilich vernommen,

zweitens hat Polizist Pöllitzer nie ein Tätigkeitsnachweis produziert

 

Insgesamt kann Ihre Stellungnahme nur als arglistige Täuschung bezeichnet werden

 

Die Schamlosigkeit womit Lachberger Ihre Stellungnahme formuliert und die ebenfalls schamlose Weise worauf das Landesgericht Ihre Stellungnahme übernimmt, ohne in geringster Weise auf meine Argumente zu reagieren, zeigt wie sicher beide sich bei Ihrem Vorgehen fühlen.

 

Aus diesem Grund scheint es mir Sinnlos beim OLG Linz zu klagen, sowohl Lachberger als Bittmann scheinen von der nächsten Instanz ausreichend Rückendeckung erwarten zu können.

 

Die Groteske Vereinsmeierei die ich bis jetzt in der Österreichisch Justiz fest stelle hat mich davon überzeugt dass ich außergerichtliche Wege suchen muss um das Fehlverhalten der Österreichischen Justiz an zu zeigen.

Das Internet ist ein sehr effektives Medium. Anders als das Medium Zeitung hat es Ewigkeitswert.

Ich habe mich deswegen dazu entschlossen unter

http://bananenrepublik-österreich.at 

meine Empörung über die Gestapo Methoden der Österreichischen Justiz zum Ausdruck zu bringen.

PöllitzerHeidinger, Lachberger und Bittmann betrachte ich allen als Rechtsbeuger und Lügner die mittels arglistige Täuschung mich vor Gericht geladen haben, versucht haben mich zu verurteilen und mir eine mir rechtens zukommende Entschädigung wegen das Fehlverhalten der Justiz vorenthalten haben.

Die Begründung dieses Sachverhalts finden Sie in die Dokumenten die in die Akten vorhanden sind und die ich in meinem Internet Präsentation aufgenommen habe.

 

Sie werden in die von mir ausgewählter Wortwahl in der Internet Präsentation die Österreichische Höflichkeit vermissen.

 

Zum Schluss möchte ich mein Verwunderung zum Ausdruck bringen über das funktionieren der Zentrale Abteilung für die Bekämpfung von Korruption. Hat diese Abteilung überhaupt Personal?

In den vergangenen Monaten habe ich diese Abteilung von jeder meiner Schriftsätze ein Kopie zugeschickt. Jedes Mal hat diese Abteilung nur reagiert mit dem Standardsatz dass man "kein Grund sah etwas zu unternehmen".

Kein Personal oder Vereinsmeierei auch in dieser Abteilung? 

 

Es wurde mich freuen wenn die Österreichisch Justiz ein Weg finden wurde sich zu rehabilitieren.

 

Möchte ich mit diesem Brief nicht den gesetzlich richtigen Weg gewählt haben, dann bitte ich Sie diesen Brief an der Richtigen Stelle weiter zu leiten.

 

Kopien:    Zentrale Abteilung für die Bekämpfung von Korruption

                Bundesministerium für Justiz

 

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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