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ein Staat,
in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,
in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen
in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen
in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen
in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt
Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse
Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum
Dokumenten
- Anzeige wegen Nötigung
- Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
- §90 StPo
- Strafantrag
- §451 StPo (Gestapo Gesetz)
- Kommentar der Universität Insbruck
- Vernehmung Gruber
- Stellungnahme Pöllitzer
- Zeugenvernehmung Dankovits
- Hauptverhandlung 2.7.2008
- Reparaturrechnung Neumann
- Notiz zur Befragung Dankovits
- Urteil vom 3.12.2008
- Anwaltsrechnung
- Antrag auf Kostenerstattung
- Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
- Beschluss nach Widerspruch
- Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
- Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
- Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
- Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
- 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
- Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
- Fax meines Anwalts 8.2.2007
- Fax Analt Gruber 9.2.2007
- Fax meines Anwalts 14.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Fax meines Anwalts 15.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Bankkonto februari 2007
- Rechnung 15.2.2007
- Hotelbewertungen Snowwhite
- Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
- Die Vorgeschichte
- Rechtsbeugung (DE / Ö)
- Brief am OLG
- Stellungnahme Fiala
- Befangenheit
- Stellungnahme Frixeder
- Untätigkeitsklage
- Antwort OLG
- Stellungnahme Lachberger
- Stellungnahme Kreuzer
- Strafantrag wegen üblen Nachrede
Oberster Gerichtshof
Schmerlingplatz 11
A-1016 Wien
Österreich
Betr: 10 St 97/07a
7 U 209/07d
24 BI 5/09w
Hiermit beschuldige ich
· Johann Dorfer und Walter Pöllitzer, Polizisten in Obertauern
· Christian Heidinger, Amtsanwalt in St. Johann i.P.
· Renate Lachberger, Staatsanwalt in Linz
· Klaus Peter Bittmann, Richter in Linz
von Rechtsbeugung und Arglistige Täuschung.
Für meine Beschuldigung verweise ich nach
· Eine Anzeige wegen Nötigung gemacht von meine Ehegattin
· Eine polizeiliche Stellungnahme von R.I. Pöllitzer
· Eine Stellungnahme von Renate Lachberger
· Ein Beschluss von Klaus Peter Bittmann, in Zusammenarbeit mit Walter Eichinger und Ursula Eicher
Meine Beschuldigung stützt sich auf die Stellungnahme von Renate Lachberger.
Der Beschluss von Klaus Peter Bittmann und Konsorten ist eine so genaue Kopie von der Stellungnahme von Renate Lachberger dass der Verdacht aufkommt das beide Dokumenten von der gleichen Sekretärin verfasst wurden.
In Ihre Stellungnahme formuliert Lachberger drei Wörter in der Polizeiliche Stellungnahme von RI Pöllitzer mit kriminelle Energie um. Eine beispielloser Rechtsbeugung.
Aus die Wörter „Keine weitere Angaben“ meint Sie eine Aussageverweigerung meinerseits konstruieren zu dürfen, und diese Aussageverweigerung war wiederum der Grund dass ich ohne Begründung vor Gericht geladen wurde um "bestraft" zu werden.
Sie formuliert Ihre Stellungnahme so dass Christian Heidinger selbständig auf die Deutung für die drei Wörtchen gekommen sein sollte.
Ich bezweifle dies sehr. Heidinger war nur beschämend voreingenommen und schludrig.
In Ihre Stellungnahme macht Sie eine Anzeige meiner Frau wegen Nötigung zu eine Zeugenvernehmung wegen Sachbeschädigung. Eine Beispiellose Täuschung.
Außerdem enthält Lachbergers Stellungnahme zwei klare Lügen.
Erstens wurde eine der Zeugen (Rieger) nie Polizeilich vernommen,
zweitens hat Polizist Pöllitzer nie ein Tätigkeitsnachweis produziert
Insgesamt kann Ihre Stellungnahme nur als arglistige Täuschung bezeichnet werden
Die Schamlosigkeit womit Lachberger Ihre Stellungnahme formuliert und die ebenfalls schamlose Weise worauf das Landesgericht Ihre Stellungnahme übernimmt, ohne in geringster Weise auf meine Argumente zu reagieren, zeigt wie sicher beide sich bei Ihrem Vorgehen fühlen.
Aus diesem Grund scheint es mir Sinnlos beim OLG Linz zu klagen, sowohl Lachberger als Bittmann scheinen von der nächsten Instanz ausreichend Rückendeckung erwarten zu können.
Die Groteske Vereinsmeierei die ich bis jetzt in der Österreichisch Justiz fest stelle hat mich davon überzeugt dass ich außergerichtliche Wege suchen muss um das Fehlverhalten der Österreichischen Justiz an zu zeigen.
Das Internet ist ein sehr effektives Medium. Anders als das Medium Zeitung hat es Ewigkeitswert.
Ich habe mich deswegen dazu entschlossen unter
http://bananenrepublik-österreich.at
meine Empörung über die Gestapo Methoden der Österreichischen Justiz zum Ausdruck zu bringen.
Pöllitzer, Heidinger, Lachberger und Bittmann betrachte ich allen als Rechtsbeuger und Lügner die mittels arglistige Täuschung mich vor Gericht geladen haben, versucht haben mich zu verurteilen und mir eine mir rechtens zukommende Entschädigung wegen das Fehlverhalten der Justiz vorenthalten haben.
Die Begründung dieses Sachverhalts finden Sie in die Dokumenten die in die Akten vorhanden sind und die ich in meinem Internet Präsentation aufgenommen habe.
Sie werden in die von mir ausgewählter Wortwahl in der Internet Präsentation die Österreichische Höflichkeit vermissen.
Zum Schluss möchte ich mein Verwunderung zum Ausdruck bringen über das funktionieren der Zentrale Abteilung für die Bekämpfung von Korruption. Hat diese Abteilung überhaupt Personal?
In den vergangenen Monaten habe ich diese Abteilung von jeder meiner Schriftsätze ein Kopie zugeschickt. Jedes Mal hat diese Abteilung nur reagiert mit dem Standardsatz dass man "kein Grund sah etwas zu unternehmen".
Kein Personal oder Vereinsmeierei auch in dieser Abteilung?
Es wurde mich freuen wenn die Österreichisch Justiz ein Weg finden wurde sich zu rehabilitieren.
Möchte ich mit diesem Brief nicht den gesetzlich richtigen Weg gewählt haben, dann bitte ich Sie diesen Brief an der Richtigen Stelle weiter zu leiten.
Kopien: Zentrale Abteilung für die Bekämpfung von Korruption
Bundesministerium für Justiz
Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage warendiese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.
Die erklärung dazu ist einfach.
Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden
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