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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

 

 

Andreas Pechatschek - Staatsanwalt in Steyr

 

 

Strafantrag und Ladung

Landgericht Steyr

Spitalskystraße 1

4400 Steyr

Österreich

  

5 St 207/14w

13 HV 57/15z

 

Kranenburg, den 22. Mai 2015

 

Der Strafantrag von Andreas Pechatschek habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Die Ladung zur Hauptverhandlung am 2 Juni 2015 vom Landesgericht ebenfalls. Diese Ladung hat die bedauernswerte Qualität die ich von der Österreichische Justiz gewohnt bin, schluderig, fehlerhaft und schon deswegen menschenverachtend.

Wie spät soll der Beschuldigte denn erscheinen? Muss er sich den ganzen Tag zur Verfügung stellen?

Wenigstens in den Niederlanden oder Deutschland ist bereits 5 jährigen der Unterschied zwischen Datum und Zeit bekannt.

 

Es ist mir klar das Österreich wohl eine der wenige Länder weltweit sein könnte wo Tatsachenbehauptungen bestraft werden können. Unter der Domain bananenrepublik-österreich.at, nicht Homepage, sowie Pechatschek Fehlerhaft formuliert, befinden sich lauter Tatsachenbehauptungen.

Damit es jeder klar ist das es um Tatsachen handelt, sind allen Akten die zu der blamable Art worauf die Österreichische Justiz mich zwischen 2007 und 2010 behandelt hat, auf diese Domain einzusehen. Alle Äußerungen stehen in ihrem Gehalt einer objektiven Klärung offen und damit ist den Beweis dazu zugänglich.

 

Die Art und Weise worauf Pechatschek vorgeht, lässt mich sehr zweifeln ob er die Veröffentlichung der sich unter die Domain befindet, vollständig gelesen und verstanden hat.

War er faul, reicht seine Lesekompetenz nicht aus, ist Pechatschek nur damit beschäftigt sich sein Fall zu recht zu beugen um Bittmann einen Gefallen zu tun und interessiert Ihm einen ordentlichen Rechtsgang nicht?


 

Zur Entschuldigung von Pechatschek könnte man möglicherweise in Betracht ziehen dass er in Punkt Internet inkompetent ist. Dumm ist wer wahrscheinlich nicht.

Für mich ist die Antwort klar, es handelt sich hier bei seinem Vorgehen um einen versuchten Rechtsbeugung, wohl eine Spezialität der Österreichischen Justizangestellten

 

Pechatschek ist zweifelsfrei bekannt das Domains mit „at“ Endung zwar in Österreich vergeben werden aber sich nicht unbedingt auf einen Österreichischen Server, d.h. in Österreich, befinden müssen.

Die Domain bananenrepublik-österreich.at verstößt nicht gegen die AGB der nic.at und ist damit sogar in Österreich zulässig.

Es ist äußerst leicht ausfindig zu machen welche Adresse die Domain hat und in welches Land die Domain, und die unter dieser Domain vorhandene Veröffentlichungen und Dokumenten, sich befinden.

Man braucht nur die nic.at zu fragen.

 

Es ist auch möglich mit Hilfe eines sogenannten Ping Befehls  die Adresse ausfindig zu machen. Diese Aufgabe übersteigt wahrscheinlich die einfachen Fähigkeiten von Justizangestellten wie Pechatschek. Ich werde helfen.

Die Adresse für bananenrepublik-österreich.at lautet  89.31.143.10.

Unter

https://ip-info.org/?language=de&info=89.31.143.10

kann festgestellt werden in welches Land diese Adresse sich befindet.

Der Computer (Server) worauf bananenrepublik-österreich.at und die Veröffentlichung sich befinden, steht in Deutschland.

 

Lügenhaft meldet Pechatschek also, dass ich in Steyr, Linz und Bundesweit veröffentlicht haben sollte. Die Veröffentlichung findet in Deutschland statt, also außerhalb Österreich. Pechatschek qualifiziert sich mit seiner Behauptung als Rechtsbeuger.

 

Natürlich, es ist auch möglich diese Deutsche Veröffentlichung in Österreich zu lesen. Zeitungen wie die Frankfurter Allgemeine (Deutschland) oder het NRC (Niederlanden) können auch in Österreich gelesen werden.

Das Österreichischen Ministerium für Inneres besucht bananenrepublik-österreich.at regelmäßig und hat bis jetzt wohl offensichtlich kein Grund gesehen gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Könnte, wie Pechatschek behauptet, von üble Nachrede gesprochen wurden dann wäre meine Veröffentlichung doch wohl leicht aus dem www zu entfernen. Außer Bittmann  und Pechatschek sieht wohl jeder dass es bei meiner Veröffentlichung darum geht Fehlverhalten, nach meiner Ansicht kriminelles Verhalten, in der Österreichischen Justiz am Pranger zu stellen.

 

Bittmann hat wohl nach längerer Sucharbeit, in Steyr in Pechatschek, ein Freund und moralische Verwandte gefunden. In Linz und Salzburg hätte er doch mich auch verklagen können.

 

Die von Pechatschek erwähnte Zeitspanne ist auch falsch. Die Veröffentlichung ist seit dem 21. April 2010 im w(orld)w(ide)w(eb) vorhanden. Hat Bittmann Pechatschek nicht aufgeklärt? Hat Pechatschek die Veröffentlichung nicht komplett gelesen? Auf der Hauptseite der Veröffentlichung habe ich klar das Datum der Veröffentlichung erwähnt: den 21. April 2010! Über 5 Jahre zurück.

 

Bittmann  hat bereits 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wien geklagt und der Staatsanwaltschaft Wien hat mit Schreiben vom 8. November 2010 (Aktenzeichen S02 St 70/10s 2) mitgeteilt, das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt zu haben.

Die Wiener Staatsanwaltschaft wollte sich wohl nicht eine Anklage zu Recht biegen sowie Pechatschek das jetzt  macht.

Ab den 8. November 2010 war mir, und jeder Leser der Veröffentlichung, also klar das auch die Österreichische Justiz die von mir veröffentlichte Erzählung als wahr erwiesen betrachtete und seitdem habe ich selbstverständlich im guten Glauben diese Veröffentlichung fortgeführt. Die Veröffentlichung wurde seitdem nicht grundsätzlich geändert und warum Pechatschek meint die Entscheidung der Wiener Staatsanwaltschaft missachten zu können ist rätselhaft.

 

Pechatschek präsentiert sich auf das gleiche bedenkliche Moralische Niveau als Bittmann  und probiert das Gericht in die Irre zu führen um Recht zu kriegen

.

Zitat von Pechatschek:

Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gestärkt werden.

 

Natürlich, es steht Pechatschek frei sich selbst und seinen Kollegen zu loben und in der Öffentlichkeit für Verständnis zu werben. Mehr als ein Akt der Selbstbefriedigung ist Selbstlob aber nicht.

Die von mir betriebene aktive Öffentlichkeitsarbeit womit Fehlverhalten der Österreichischen Justiz  beschrieben wird, kann das Vertrauen in die Österreichische Justiz selbstverständlich nicht stärken und ist nach Meinung von Pechatschek natürlich unerwünscht.

Es ist mir klar warum Bittmann und Pechatschek einander gefunden haben.

 

Wie auch in meine Veröffentlichung zu lesen ist, fordere ich Bittmann auf, mich doch in Deutschland zu verklagen. Aber nein, der Feigling ist nicht bereit die Schutz seiner Österreichischen Kollegen zu verlassen. Die Wahrscheinlichkeit dass die deutsche Justiz mir recht gibt ist seiner Ansicht nach wohl zu groß.

 

Ausreichend habe ich bis hier gezeigt dass die Österreichische Justiz nicht zuständig ist und das Pechatschek versucht das Gericht in die Irre zu führen.

Meiner Veröffentlichung unterliegt Deutsches Recht. Österreichisches Recht ist mir in meinem Leben und Handeln in Deutschland völlig egal und irrelevant. Ich werde mich nicht von irgendwelchen komischen, mir unbekannten, Gesetzen in Österreich zurückhalten lassen über die sittenwidrige und unwürdige Moral vieler Angestellten in der Österreichischen Justiz zu berichten.

 

Die Domain bananenrepublik-österreich.at enthält nur Akten und sachliche Kommentare zu diesen Akten. Alle Kommentare können nur als Tatsachenbehauptungen  qualifiziert werden und können objektiv beurteilt werden an Hand der von mir hinzugefügten Dokumente.

Auch meine Kommentare auf mehrere von Bittmann geführte absurde Prozesse und auf Veröffentlichungen von Bittmann können damit objektiv nachvollzogen werden weil ich die Unterlagen dazu auch alle hinzugefügt habe.

 

Obwohl meine Veröffentlichung nicht Österreichisches Recht unterliegt möchte ich doch noch kurz zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

 

In 2010 wurde ich verklagt in 2007 in Obertauern, Österreich eine „fremde Sache“ beschädigt zu haben, und wurde ich geladen vor Gericht zu erscheinen. Die Gelegenheit Stellung zu nehmen zu den absurden Vorwurf wurde mir nicht gegeben. Der Schaden sollte etwa €300 sein. Nicht der Beschädigte hat mich verklagt, die Staatsanwaltschaft war nach eine Anzeige von mir und meine Frau wegen Nötigung, selbständig auf diese Idee gekommen.

 

In der Hauptverhandlung in St Johann i. Pongau wurde klar dass:

·         Der Schaden unbekannt war und nicht objektiv von der Polizei festgestellt und beschrieben wurde (Richterin Pfeifenberger hat sich in der Hauptverhandlung sich nicht dafür geschämt der „Geschädigte“ zu bitten eine Rechnung zu produzieren damit Sie mich verurteilen kann);

·         Der Hauptzeuge nicht geladen werden konnte;

·         Ein 2. Zeuge kein Zeuge war.

 

Anschließend wurde ich zu eine 2. Verhandlung geladen. Einen beschämenden Vorgang.

 

In der 2. Verhandlung wurde, dank von mir produzierte Übersichtszeichnungen der Lage, klar dass:

·         der Hauptzeuge bei der Polizeiliche Vernehmung gelogen haben muss, er hat sein Aussage zurückgezogen und verharmlost.

 

Zwar wurde ich freigesprochen, hatte aber wegen des blamablen Vorgehens der Österreichischen Justiz einen materiellen Schaden von etwa €3000.

 

Interessanterweise kam die Österreichisch Justiz jetzt nicht auf die Idee zu untersuchen was und warum die Polizeiliche Arbeit im Vorfeld und die anschließende absurde Beschuldigung des Amtsanwalts so blamable waren.

 

Natürlich habe ich alle Beteiligten angezeigt wegen Amtsmissbrauch, Falschaussage usw. und habe eine Erstattung meiner Kosten gefordert. Alle Justizinstanzen haben aber nur Geschwafel produziert ohne auf sachlichen Hinweisen zu reagieren. In der letzte Instanz wurde vom Staatsanwältin Renate Lachberger meine Forderung auf Erstattung der Kosten aber abgewiesen mit der Begründung dass ich die Aussage verweigert hätte und deswegen alles selbst verschuldet hätte.

Also, zuerst wird mir nicht die Gelegenheit gegeben Stellung zu nehmen und zum Schluss wird mir vorgeworfen die Aussage verweigert zu haben.

Die Absurdität des Verfahrens und die Austro-faschistische Moral der Österreichischen Justiz kann nicht besser unter Beweis gestellt werden.

 

Zu dem Vorwurf der Aussageverweigerung habe ich das Gericht (Bittmann) gebeten die Staatanwältin offen legen zu lassen:

·         Welche Aussage von mir verlangt wurde;

·         Wann die Aussage verlangt wurde;

·         Wo die Aussage verlangt wurde.

 

Die Staatsanwältin hat diese Fragen natürlich nicht beantworten können, ich habe in Zusammenhang mit den Beschuldigung nie und nimmer eine Aussage verweigert, das Gericht (Bittmann) hat aber die Behauptung der Staatsanwältin wortgenau übernommen und meine Klage auf Kostenerstattung abgewiesen.

 

Ein Richter der ein Lügenmärchen, gestrickt von Staatanwältin Renate Lachberger, übernimmt, obwohl ich darauf hinweise das Sie eine Geschichte erfindet, ist meiner Ansicht nach genau so wie diese Staatsanwältin, ein Lügner und Rechtsbeuger.

Also, Bittmann ist nach deutschem und niederländischem Maßstab ein Lügner und Rechtsbeuger. Die Tatsache dass Bittmann als Richter so handelt ist nach deutschem und niederländischem Maßstab mehr als Sittenwidrig.

 

Sittenwidrig ist ebenfalls die Urteilsbegründung 24EVr 2326/97 Landesgericht Linz, wo Bittmann in einem pornografisch anmutenden Abschnitt homosexuellen und Tiere auf eine Ebene stellt.

 

"Darüber hinaus ist gerichtsbekannt daß der Personenkreis der Homosexuellen naturgemäß ein unüberschaubarer Personenkreis ist ... In Wahrheit schließt Homosexualität aber auch die Welt der lesbischen Frauen und selbstverständlich auch jene der Tiere ein ... Mitglieder jeder höheren Tierart wenden sich zur Paarungszeit Tieren ihres eigenen Geschlechts zu, wenn kein andersgeschlechtlicher Partner verfügbar ist. Kühe reiten aufeinander, stampfen mit den Vorderfüßen, werfen die Erde mit den Hinterfüßen auf und brüllen wie Stiere. Stuten stülpen die Schamlippen auf, bringen die Klitoris vor, entleeren Schleim, blitzen mit den Schamlippen, biegen den Hinterleib ein, wenn eine andere Stute die Flanke berührt, reiten aufeinander und lecken sich gegenseitig die Genitalien. Ähnliches kann man auch bei Kamelhengsten, bei Löwen, bei Hyänen beobachten. Auch auf Hühnerhöfen kann man fast überall lesbische Verhältnisse bei Hühnern, Gänsen, Enten und Fasanen dann beobachten, wenn keine männlichen Tiere zur Verfügung stehen."

 

Eine Begründung wie seine erhöht die juristische Qualität eines Gerichtsurteils nicht und kann nur als Verhöhnung der Betroffenen gesehen werden.

Bittmanns Benehmen ist tatsächlich unehrenhaft und nach deutschem und niederländischem Maßstab verächtlich. Das er sich als Richter so benimmt ist skandalös und Skandalrichter ist deswegen eine zutreffende und milde Bezeichnung.

 

Bittmann bemängelt an Justizgesetze

„die überschießender Opferschutz und die neu eröffnete Spielfelder für querulatorisch veranlagte Beschuldigte wodurch eine fundamentale Erschütterung des Selbstverständnisses der Entscheidungsträger und der Justiz verursacht wird„ (Zitat).

 

In einem pseudo wissenschaftlichen Beitrag für das Österreichische Anwaltsblatt 2008/07-08  kommt er zu der oben erwähnten Schlussfolgerung weil die Justiz

„rasch wechselnde und auch ausufernde Justizgesetze in die Praxis umsetzen muss“.

 

Bittmann macht in seinem Beitrag klar das er:

1.      wenig Respekt hat für die demokratisch gewählte Vertretung der Österreichischen Bevölkerung die er einer Postmodernen Einstellung vorwirft.

2.       sehr danach verlangt das Justizentscheidungen als Selbstverständnis bewertet werden müssen.

 

Er stellt in seinem Beitrag die Effektivität und Effizienz des staatlichen Verwaltungshandelns und ein tatorientiertes Führerprinzip über eine Einhegung durch Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien. Auch diese, meine, Reaktion auf seinem Beitrag ist nach deutschem und niederländischem Maßstab zulässig.

 

„Faschismus kann definiert werden als eine Form des politischen Verhaltens, das gekennzeichnet ist durch eine obsessive Beschäftigung mit Niedergang, Demütigung oder Opferrolle einer Gemeinschaft und durch kompensatorische Kulte der Einheit, Stärke und Reinheit, wobei eine massenbasierte Partei von entschlossenen nationalistischen Aktivisten in unbequemer, aber effektiver Zusammenarbeit mit traditionellen Eliten demokratische Freiheiten aufgibt und mittels einer als erlösend verklärten Gewalt und ohne ethische oder gesetzliche Beschränkungen Ziele der inneren Säuberung und äußeren Expansion verfolgt.“ (Zitat)

Der pseudo Wissenschaftliche Beitrag von Bittmann enthält viele Elemente die zu dieser Definition passen. Sein Benehmen in mehrere von Ihm geführte Prozesse zeigt wie er mittels einer als erlösend verklärten Gewalt und ohne ethische oder gesetzliche Beschränkungen Ziele der inneren Säuberung und äußeren Expansion verfolgen möchte und auch tatsächlich verfolgt.

 

Pechatschek macht in seiner Klageschrift zum Schluss eine letzte gravierende und Fehlerhafte Schlussfolgerung.

Nicht ich, aber Bittmann selbst macht sich mit seinem, von mir sorgfältig dokumentiertes und kommentarisiertes  Benehmen, verächtlich.

 

Er hat seit seinem Rechtstreit mit Samo Kobenter (Aktenzeichen 825. EGMR Nr. 60899/00) noch immer nichts gelernt und meint, geschützt von Kollegen, sich jedem der sein Fehlverhalten beschreibt, vorknöpfen zu können.

Samo Kobenter wurde in Österreich für Kritik an Bittmanns Lesben und Schwulenurteil durch Bittmanns Freunden und Kollegen verurteilt und war gezwungen das Europäische Gerichtshof ein zu schalten um schlussendlich wieder freigesprochen zu werden.

Welch eine blamable Vorstellung der Österreichischen Justiz.

 

Natürlich sind Strafantrag und diesen Brief bereits in der Veröffentlichung auf  bananenrepublik-österreich.at aufgenommen.

Pechatschek hat sich mit seinem Strafantrag für Aufnahme in der Austro-faschistischen Vereinsmeierei der Bananenrepublik-Österreich ausreichend qualifiziert und ich habe Ihm selbstverständlich mit einer eigenen Seite geehrt.

 

Ich möchte Bittmann und Pechatschek darauf aufmerksam machen dass es möglicherweise sinnvoller ist, zu überlegen wie sie dafür sorgen können, wie ich den von mir gelittenen materiellen und immateriellen Schaden von der Österreichischen Justiz erstattet bekomme.

Nur auf diese Weise kann die Österreichische Justiz sich rehabilitieren und sich als Hüter von Recht und Gesetz präsentieren.

 

Ich bitte darum eine Kopie weiter zu leiten an:

Staatanwaltschaft Steyr,

z.H. Andreas Pechatschek

 

 

Pechatschek als Helfer und Schützer von Kollegen

Gut entlohnte spaziergaengerin

Zu verlieren hat Kornelia Ratz nichts. Denn: Ankläger Andreas Pechatschek (44) von der Staatsanwaltschaft Steyr hat zur Überraschung vieler seine bereits angemeldeten Rechtsmittel zurückgezogen. Was für Ratz bedeutet: Eine Erhöhung des Strafausmaßes kann nicht mehr passieren. Der Richterin bleibt das Einrücken in eine Haftanstalt höchstwahrscheinlich erspart, da sie bei einer unbedingten Strafe von unter einem Jahr eine Fußfessel beantragen kann. Der Rückzug von Pechatschek ist in Juristenkreisen zum Teil mit großem Erstaunen aufgenommen worden. „Diese Vorgehensweise von Pechatschek ist natürlich eine Einladung an die Angeklagte, hier nochmals Rechtsmittel zu ergreifen. Das hätte jeder andere an ihrer Stelle auch getan“, meint Sanjay Doshi (37), Rechtsvertreter mehrerer geschädigter Erben.

 

Staatsanwaltschaft-Steyr

 

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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