ein Staat,
in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,
in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen
in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen
in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen
in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt
 Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse
Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum
Dokumenten
- Anzeige wegen Nötigung
- Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
- §90 StPo
- Strafantrag
- §451 StPo (Gestapo Gesetz)
- Kommentar der Universität Insbruck
- Vernehmung Gruber
- Stellungnahme Pöllitzer
- Zeugenvernehmung Dankovits
- Hauptverhandlung 2.7.2008
- Reparaturrechnung Neumann
- Notiz zur Befragung Dankovits
- Urteil vom 3.12.2008
- Anwaltsrechnung
- Antrag auf Kostenerstattung
- Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
- Beschluss nach Widerspruch
- Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
- Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
- Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
- Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
- 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
- Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
- Fax meines Anwalts 8.2.2007
- Fax Analt Gruber 9.2.2007
- Fax meines Anwalts 14.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Fax meines Anwalts 15.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Bankkonto februari 2007
- Rechnung 15.2.2007
- Hotelbewertungen Snowwhite
- Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
- Die Vorgeschichte
- Rechtsbeugung (DE / Ö)
- Brief am OLG
- Stellungnahme Fiala
- Befangenheit
- Stellungnahme Frixeder
- Untätigkeitsklage
- Antwort OLG
- Stellungnahme Lachberger
- Stellungnahme Kreuzer
- Strafantrag wegen üblen Nachrede
Walter Pöllitzer – Revierinspektor
Wie ein Polizist eine erpresserische Nötigung unterstützt und eine Stellungnahme voller Lügen schreibt.
Am Abend des 14. Februar 2007 hat Pöllitzer, Hotelbesitzer Gruber mehrmals bei dessen Vornamen genannt, "Hansi", und zusammen mit sein Kollegen Dorfer, Gruber dessen Gesetzwidrige Handlung der erpresserischen Nötigung erlaubt.
Ein klarer Fall von Rechtsbeugung.
Pöllitzer hat sich durch seinem Verhalten als Freund von Hansi Gruber gezeigt. Wahrscheinlich gibt Hansi regelmäßig ein Bierchen aus um das gute Verhältnis im Stande zu halten
Am 21. Februar hat er in Auftrag des Amtsanwalts Christian Heidinger, Hansi Gruber vernommen (Dokument 7) und anschließend eine Polizeiliche Stellungnahme verfasst (Dokument 8)
Dies Polizeiliche Stellungnahme enthält zwei Lügen
1. Er nennt ein falsches Kennzeichen
2. Er nennt eine Getränkerechnung die nicht existiert
Die grosse Lüge ist aber dass er so tut als ob er am Abend der 14. Februar Notizen gemacht hat.
Aus 1 wird klar dass er keine Notizen machte.
Außerdem hat er den angeblich von mir verursachten Schaden nicht beschrieben.
Wie hätte er dies auch machen können. Es gab kein Schaden.
Aus 2 wird klar wie er mit Hansi zusammenarbeitet
Wie kommt er dazu eine Getränkerechnung zu erwähnen. Es muss als unglaubhaft betrachte werden dass er von alleine auf diese Idee kommt.
Diese Getränkerechnung hätte Gruber bei seinem Vernehmung nennen müssen. Hat er aber offensichtlich nicht gemacht, die Rechnung wird nicht im Niederschrift von Grubers Aussage beschrieben.
Es kann nur die Erklärung geben dass Hansi Ihm in freundschaftlicher Art etwas ähnliches erzählt hat, und dass er dies, ohne viel zu überlegen, geglaubt hat.
Leider für Ihm gibt es keine Getränkerechnung. Die Getränke wurden bar bezahlt.
In 2008 darf er dann ebenfalls Zeuge Dankovits vernehmen.
Warum Dankovits sich so gut am Namen der Beschuldigter erinnert (das Hotel hat laut Gruber jährlich tausende Gäste) ist schon sehr bedenklich.
Warum Dankovits die Wörter Stemmen und Gewaltsam benützt hat wird ungeklärt bleiben solange Dankovits nicht danach gefragt wird.
Warum der Amtsanwalt das nicht am 2. Prozesstag sofort gemacht hat ist für mich ein klares Zeichen seiner Voreingenommenheit.
Vor Gericht hat Dankovits die Wörter Stemmen und Gewaltsam zurückgenommen.
Die Vermutung dass Pöllitzer Dankovits zu diese Formulierungen gebracht hat mit suggestive Fragen und/oder Anregungen ist gerechtfertigt.
Es könnte natürlich auch sein das Gruber Dankovits gut vorbereitet hat. Ein professioneller Polizist müsste aber selbst überlegen können ist ob es verständlich ist das Dankovits nach 14 Monate sich noch an bestimmte details, wie meinem Namen, erinnert. Der Amtsanwalt könnte hierüber auch mal nachdenken
Für mich ist auf jeden Fall nicht ausgeschlossen dass er sich wiederum Rechtsbeugung schuldig gemacht hat.
Zusammenfassend
Pöllitzer
2. schreibt eine Stellungnahme
Er hat den Amtsanwalt das Material geliefert das dazu geführt hat das er gemeint hat mich verfolgen zu können, obwohl, es kann nicht oft genug erwähnt werden, niemanden ein Schaden gesehen hat.
Siehe auch Wikilegia
Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage warendiese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.
Die erklärung dazu ist einfach.
Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden