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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

 

Walter Pöllitzer – Revierinspektor

 

 

 

Wie ein Polizist eine erpresserische Nötigung unterstützt und eine Stellungnahme voller Lügen schreibt.

 

Am Abend des 14. Februar 2007 hat Pöllitzer, Hotelbesitzer Gruber mehrmals bei dessen Vornamen genannt, "Hansi", und zusammen mit sein Kollegen Dorfer, Gruber dessen Gesetzwidrige Handlung der erpresserischen Nötigung erlaubt.

Ein klarer Fall von Rechtsbeugung.

 

Pöllitzer hat sich durch seinem Verhalten als Freund von Hansi Gruber gezeigt. Wahrscheinlich gibt Hansi regelmäßig ein Bierchen aus um das gute Verhältnis im Stande zu halten

 

Am 21. Februar hat er in Auftrag des Amtsanwalts Christian Heidinger, Hansi Gruber vernommen (Dokument 7) und anschließend eine Polizeiliche Stellungnahme verfasst (Dokument 8)

Dies Polizeiliche Stellungnahme enthält zwei Lügen

1. Er nennt ein falsches Kennzeichen

2. Er nennt eine Getränkerechnung die nicht existiert

 

Die grosse Lüge ist aber dass er so tut als ob er am Abend der 14. Februar Notizen gemacht hat.

 

Aus 1 wird klar dass er keine Notizen machte.

Außerdem hat er den angeblich von mir verursachten Schaden nicht beschrieben.

Wie hätte er dies auch machen können. Es gab kein Schaden.

 

Aus 2 wird klar wie er mit Hansi zusammenarbeitet

Wie kommt er dazu eine Getränkerechnung zu erwähnen. Es muss als unglaubhaft betrachte werden dass er von alleine auf diese Idee kommt.

Diese Getränkerechnung hätte Gruber bei seinem Vernehmung nennen müssen. Hat er aber offensichtlich nicht gemacht, die Rechnung wird nicht im Niederschrift  von Grubers Aussage beschrieben.

Es kann nur die Erklärung geben dass Hansi Ihm in freundschaftlicher Art etwas ähnliches erzählt hat, und dass er dies, ohne viel zu überlegen, geglaubt hat.

Leider für Ihm gibt es keine Getränkerechnung. Die Getränke wurden bar bezahlt.

 

In 2008 darf er dann ebenfalls Zeuge Dankovits vernehmen.

Warum Dankovits sich so gut am Namen der Beschuldigter erinnert (das Hotel hat laut Gruber jährlich tausende Gäste) ist schon sehr bedenklich.

Warum Dankovits die Wörter Stemmen und Gewaltsam benützt hat wird ungeklärt bleiben solange Dankovits nicht danach gefragt wird.

Warum der Amtsanwalt das nicht am 2. Prozesstag sofort gemacht hat ist für mich ein klares Zeichen seiner Voreingenommenheit.

 

Vor Gericht hat Dankovits die Wörter Stemmen und Gewaltsam zurückgenommen.

Die Vermutung dass Pöllitzer Dankovits zu diese Formulierungen gebracht hat mit suggestive Fragen und/oder Anregungen ist gerechtfertigt.

Es könnte natürlich auch sein das Gruber Dankovits gut vorbereitet hat. Ein professioneller Polizist müsste aber selbst überlegen können ist ob es verständlich ist das Dankovits nach 14 Monate sich noch an bestimmte details, wie meinem Namen, erinnert. Der Amtsanwalt könnte hierüber auch mal nachdenken

Für mich ist auf jeden Fall nicht ausgeschlossen dass er sich wiederum Rechtsbeugung schuldig gemacht hat.

 

Zusammenfassend

Pöllitzer

1. vernimmt Gruber

2. schreibt eine Stellungnahme

3. vernimmt Zeuge Dankovits

Er hat den Amtsanwalt das Material geliefert das dazu geführt hat das er gemeint hat mich verfolgen zu können, obwohl, es kann nicht oft genug erwähnt werden, niemanden ein Schaden gesehen hat.


Siehe auch Wikilegia

 

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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