ein Staat,
in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,
in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen
in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen
in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen
in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt
 Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse
Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum
Dokumenten
- Anzeige wegen Nötigung
- Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
- §90 StPo
- Strafantrag
- §451 StPo (Gestapo Gesetz)
- Kommentar der Universität Insbruck
- Vernehmung Gruber
- Stellungnahme Pöllitzer
- Zeugenvernehmung Dankovits
- Hauptverhandlung 2.7.2008
- Reparaturrechnung Neumann
- Notiz zur Befragung Dankovits
- Urteil vom 3.12.2008
- Anwaltsrechnung
- Antrag auf Kostenerstattung
- Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
- Beschluss nach Widerspruch
- Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
- Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
- Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
- Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
- 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
- Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
- Fax meines Anwalts 8.2.2007
- Fax Analt Gruber 9.2.2007
- Fax meines Anwalts 14.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Fax meines Anwalts 15.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Bankkonto februari 2007
- Rechnung 15.2.2007
- Hotelbewertungen Snowwhite
- Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
- Die Vorgeschichte
- Rechtsbeugung (DE / Ö)
- Brief am OLG
- Stellungnahme Fiala
- Befangenheit
- Stellungnahme Frixeder
- Untätigkeitsklage
- Antwort OLG
- Stellungnahme Lachberger
- Stellungnahme Kreuzer
- Strafantrag wegen üblen Nachrede
Michael Fischer - Richter in St Johann i.P.
Wer kann mir ein Bild zuschicken?
Michael ist die einzige in der Österreichische Justiz die eine objektive Einstellung durchblicken lässt.
Er hat offensichtlich die Hintergründe der Ereignisse am 14.2.2007 verstanden und festgestellt das "nicht mit der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit nachgewiesen wurde dass die Beschädigung von mir verursacht wurde".
Er hätte sich aber mindesten 4 Seiten mit Überlegungen sparen können wenn er mit diesem Satz angefangen hätte.
Ich habe Ihm persönlich bedankt mit folgendem Brief
Bezirksgericht St . Johann /Pg.
z.Hd. Dr. Michael Fischer
Eurofunkstrasse 2
5600 St. Johann/Pg.
Österreich
den 18.1.2008
Betreff: Strafverfahren 7 U 209/07d des Bezirkgerichtes St. Johann im Pongau
Sehr geehrter Dr. Fischer,
Ich möchte gerne meine Hochachtung zum Ausdruck bringen für die ausführliche Begründung Ihres Urteils vom 3.12.2008, das mir leider erst am 17.1.2009 erreicht hat (Eingang bei meinem Anwalt am 14.1.2009).
Etwa 9 Monate lang haben wir uns gewundert, über die äußerst fragwürdige und dürftige Art worauf ein Amtsanwalt in der Lage ist Anklage zu erheben, und die Art worauf Ihre Kollegin, Christine Pfeiffenberger, mich, aber auch meine Frau, behandelt hat.
Siehe hierzu mein Antrag auf Kostenerstattung vom 23.12.2008.
Wir beide sind noch immer entsetzt und empört über den fehlenden, mindestens für uns nicht erkennbaren, Willen zur Wahrheitsfindung der beiden Personen.
Bis gestern haben wir die Republik Österreich nur noch als „Bananenrepublik“ qualifizieren können, und sind sehr dankbar dafür dass Sie diesen Eindruck, mindestens teilweise, weggenommen haben.
Wir sind nicht davon überzeugt das der Ausgang dieses Verfahrens die gleiche gewesen wäre, wenn Mag. Pfeiffenberger das Urteil hätte fällen müssen.
Ihr letzen Satz im Urteil müsste jedermann die diese Urteil liest eigentlich klar machen warum dieses Verfahren eine Farce war.
Ich zitiere:
„Im übrigen wurde nicht mit der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit nachgewiesen, dass die Beschädigung überhaupt vom Angeklagten verursacht wurde“.
Ende Zitat
Hätte es nicht die erste Aufgabe des Amtsanwalts sein müssen dies fest zu stellen?
Ich möchte übrigens hier hinzufügen dass sogar die am 14.2.2007 anwesenden Polizisten keine Beschädigung feststellen konnten.
Ihre Kollegin habe ich dies schon vorgehalten worauf Sie mich unverständlicherweise nur angeschrien hat.
Obwohl erleichtert über den Ausgang dieses Verfahrens, werde ich mich im Laufe der nächsten Tage, ausführlich bei der Staatsanwaltschaft Salzburg beschweren über die Art und Weise worauf die beteiligten Polizisten und der Amtsanwalt, mich und meine Frau behandelt haben.
mit freundlichen Grüßen
Hochachtungsvoll,
Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage warendiese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.
Die erklärung dazu ist einfach.
Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden