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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

 

 

 

Michael Fischer - Richter in St Johann i.P.

 

 

Wer kann mir ein Bild zuschicken?

 

Michael ist die einzige in der Österreichische Justiz die eine objektive Einstellung durchblicken lässt.

Er hat offensichtlich die Hintergründe der Ereignisse am 14.2.2007 verstanden und festgestellt das "nicht mit der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit nachgewiesen wurde dass die Beschädigung von mir verursacht wurde".

 

Er hätte sich aber mindesten 4 Seiten mit Überlegungen sparen können wenn er mit diesem Satz angefangen hätte.

Ich habe Ihm persönlich bedankt mit folgendem Brief

 

Bezirksgericht St . Johann /Pg.

z.Hd. Dr. Michael Fischer

Eurofunkstrasse 2

5600 St. Johann/Pg.

Österreich

 

den 18.1.2008

 

Betreff:    Strafverfahren 7 U 209/07d des Bezirkgerichtes St. Johann im Pongau

 

Sehr geehrter Dr. Fischer,

 

Ich möchte gerne meine Hochachtung zum Ausdruck bringen für die ausführliche Begründung Ihres Urteils vom 3.12.2008, das mir leider erst am 17.1.2009 erreicht hat (Eingang bei meinem Anwalt am 14.1.2009).

 

Etwa 9 Monate lang haben wir uns gewundert, über die äußerst fragwürdige und dürftige Art worauf ein Amtsanwalt in der Lage ist Anklage zu erheben, und die Art worauf Ihre Kollegin, Christine Pfeiffenberger, mich, aber auch meine Frau, behandelt hat.

Siehe hierzu mein Antrag auf Kostenerstattung vom 23.12.2008.

Wir beide sind noch immer entsetzt und empört über den fehlenden, mindestens für uns nicht erkennbaren, Willen zur Wahrheitsfindung der beiden Personen.

Bis gestern haben wir die Republik Österreich nur noch als „Bananenrepublik“ qualifizieren können, und sind sehr dankbar dafür dass Sie diesen Eindruck, mindestens teilweise, weggenommen haben.

Wir sind nicht davon überzeugt das der Ausgang dieses Verfahrens die gleiche gewesen wäre, wenn Mag. Pfeiffenberger das Urteil hätte fällen müssen.

 

Ihr letzen Satz im Urteil müsste jedermann die diese Urteil liest eigentlich klar machen warum dieses Verfahren eine Farce war.

Ich zitiere:

„Im übrigen wurde nicht mit der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit nachgewiesen, dass die Beschädigung überhaupt vom Angeklagten verursacht wurde“.

Ende Zitat

 

Hätte es nicht die erste Aufgabe des Amtsanwalts sein müssen dies fest zu stellen?

Ich möchte übrigens hier hinzufügen dass sogar die am 14.2.2007 anwesenden Polizisten keine Beschädigung feststellen konnten.

Ihre Kollegin habe ich dies schon vorgehalten worauf Sie mich unverständlicherweise nur angeschrien hat.

 

Obwohl erleichtert über den Ausgang dieses Verfahrens, werde ich mich im Laufe der nächsten Tage, ausführlich bei der Staatsanwaltschaft Salzburg beschweren über die Art und Weise worauf die beteiligten Polizisten und der Amtsanwalt, mich und meine Frau behandelt haben.

 

mit freundlichen Grüßen

Hochachtungsvoll,

 

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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