Free Website Hosting

ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

 

 

 

Christian Heidinger - Amtsanwalt in St. Johann i.P

 

 

 Wer kann mir ein Bild zuschicken?

 

Wie man unschuldige Bürger für einen imaginären Straftat vor Gericht ladet, ohne sich von der Richtigkeit einer Parteibehauptung zu überzeugen

 

Vermutlich wurde Heidinger von der Staatsanwaltschaft Salzburg beauftragt mich zu verfolgen.

Sein Strafantrag spottet aber jeder Beschreibung. Er beschränkt sich darauf, Grubers Behauptung zu übernehmen, dass ich eine Garagetür beschädigt habe.

 

Sein Antrag auf Bestrafung enthält als Beweismittel eine Aussage Grubers (der einzige der Behauptet das es eine Beschädigung gibt, Dokument 7), eine Polizeiliche Stellungnahme Pöllitzers (Dokument 8) und die Zeugenvernehmung Dankovits (Dokument 9).

Wie aus der mir zugeschickte Kopie der Akte klar wurde, enthielt keiner dieser "Beweismittel" eine Beschreibung des angeblichen Schadens.

Es gibt also in Wirklichkeit keine Beweismittel, es gibt nur Behauptungen.

Im Grunde fehlen die Gesetzlich vorgeschrieben Beschreibung der Beweismittel wovon er sich bedienen möchte.

 

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Salzburg, vertreten durch Christian Heidinger, lässt Zweifel entstehen an der moralischen und intellektuellen Redlichkeit der Staatsanwaltschaft. Man könne „am Ende des 20. Jahrhunderts von einem halbwegs aufgeklärten Staatsanwalt wenigstens erwarten, erst Anklage zu erstatten nachdem den Schaden eindeutig und objektiv fest gestellt ist und klar ist ob diesen Schaden eine Tätigkeit des Verdächtigten einwandfrei zugeordnet werden kann.

Unschuldiger Bürger vor Gericht zu laden ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, kann ich nur als Gestapomethode bezeichnen.

 

Renate Lachberger (siehe unter Vereinsmeierei links) konstruiert später als Ausrede für dieses Vorgehen, dass ich laut die Polizeiliche Stellungnahme, geschrieben durch Pöllitzer am Abend vom 14.2.2007, die Aussage verweigert haben sollte. Dies, obwohl ich nie als Verdächtigte vernommen worden bin.

Wiesehr hier von Rechtsbeugung gesprochen werden muss, werde ich bei meinem Kommentar auf Renate Lachberger (siehe Fenster Links) weiter erläutern.

 

Es sieht so aus dass Heidinger „zu seinem eigenen Ehr und Glorie“ dieses Verfahren auf diese Weise durchgeführt hat.

 

Alle leicht zu erkennen Fehler und Gegensätze in sämtliche von Walter Pöllitzer produzierte Dokumente (Vernehmung Gruber, Stellungnahme, Vernehmung Dankovits) übersieht er, weist die Anzeige meiner Frau wegen Nötigung zurück, tut als ob diese Anzeige eine Vernehmung zu meinem "Verbrechen" ist und startet ein Ermittlungsverfahren gegen mich obwohl er nicht einmal objektiv festgestellt hat was Kaputt ist, wie hoch der finanziellen Schaden ist und ob es nicht andere Erklärungen für den Schaden, falls tatsächlich vorhanden, geben könnte.

Er schließt sich ohne zu zögern die Austro-faschistische Vereinsmeierei von Gruber und Pöllitzer an und verhindert mit seinem Vorgehen dass ich die Gelegenheit bekomme zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen.

 

In Deutschland und in den Niederlanden ist ein derartiges Vorgehen unmöglich.

Daß in Österreich einen Amtsanwalt, der wohl wie viele Gestapo Mitglieder im 3. Reich an  mikrozephalie leidet, dank §451 StPo,  die Freiheit hat so willkürlich und subjektiv vor zu gehen macht in meinen Augen Österreich zu einen Gestapo und Bananenrepublik.

 

Siehe auch Wikilegia

 

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

IP



Free web hostingWeb hosting