ein Staat,
in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,
in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen
in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen
in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen
in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt
 Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse
Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum
Dokumenten
- Anzeige wegen Nötigung
- Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
- §90 StPo
- Strafantrag
- §451 StPo (Gestapo Gesetz)
- Kommentar der Universität Insbruck
- Vernehmung Gruber
- Stellungnahme Pöllitzer
- Zeugenvernehmung Dankovits
- Hauptverhandlung 2.7.2008
- Reparaturrechnung Neumann
- Notiz zur Befragung Dankovits
- Urteil vom 3.12.2008
- Anwaltsrechnung
- Antrag auf Kostenerstattung
- Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
- Beschluss nach Widerspruch
- Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
- Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
- Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
- Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
- 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
- Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
- Fax meines Anwalts 8.2.2007
- Fax Analt Gruber 9.2.2007
- Fax meines Anwalts 14.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Fax meines Anwalts 15.2.2007
- Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
- Bankkonto februari 2007
- Rechnung 15.2.2007
- Hotelbewertungen Snowwhite
- Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
- Die Vorgeschichte
- Rechtsbeugung (DE / Ö)
- Brief am OLG
- Stellungnahme Fiala
- Befangenheit
- Stellungnahme Frixeder
- Untätigkeitsklage
- Antwort OLG
- Stellungnahme Lachberger
- Stellungnahme Kreuzer
- Strafantrag wegen üblen Nachrede
Christian Heidinger - Amtsanwalt in St. Johann i.P
Wer kann mir ein Bild zuschicken?
Vermutlich wurde Heidinger von der Staatsanwaltschaft Salzburg beauftragt mich zu verfolgen.
Sein Strafantrag spottet aber jeder Beschreibung. Er beschränkt sich darauf, Grubers Behauptung zu übernehmen, dass ich eine Garagetür beschädigt habe.
Sein Antrag auf Bestrafung enthält als Beweismittel eine Aussage Grubers (der einzige der Behauptet das es eine Beschädigung gibt, Dokument 7), eine Polizeiliche Stellungnahme Pöllitzers (Dokument 8) und die Zeugenvernehmung Dankovits (Dokument 9).
Wie aus der mir zugeschickte Kopie der Akte klar wurde, enthielt keiner dieser "Beweismittel" eine Beschreibung des angeblichen Schadens.
Es gibt also in Wirklichkeit keine Beweismittel, es gibt nur Behauptungen.
Im Grunde fehlen die Gesetzlich vorgeschrieben Beschreibung der Beweismittel wovon er sich bedienen möchte.
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Salzburg, vertreten durch Christian Heidinger, lässt Zweifel entstehen an der moralischen und intellektuellen Redlichkeit der Staatsanwaltschaft. Man könne „am Ende des 20. Jahrhunderts von einem halbwegs aufgeklärten Staatsanwalt wenigstens erwarten, erst Anklage zu erstatten nachdem den Schaden eindeutig und objektiv fest gestellt ist und klar ist ob diesen Schaden eine Tätigkeit des Verdächtigten einwandfrei zugeordnet werden kann.
Unschuldiger Bürger vor Gericht zu laden ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, kann ich nur als Gestapomethode bezeichnen.
Renate Lachberger (siehe unter Vereinsmeierei links) konstruiert später als Ausrede für dieses Vorgehen, dass ich laut die Polizeiliche Stellungnahme, geschrieben durch Pöllitzer am Abend vom 14.2.2007, die Aussage verweigert haben sollte. Dies, obwohl ich nie als Verdächtigte vernommen worden bin.
Wiesehr hier von Rechtsbeugung gesprochen werden muss, werde ich bei meinem Kommentar auf Renate Lachberger (siehe Fenster Links) weiter erläutern.
Es sieht so aus dass Heidinger „zu seinem eigenen Ehr und Glorie“ dieses Verfahren auf diese Weise durchgeführt hat.
Alle leicht zu erkennen Fehler und Gegensätze in sämtliche von Walter Pöllitzer produzierte Dokumente (Vernehmung Gruber, Stellungnahme, Vernehmung Dankovits) übersieht er, weist die Anzeige meiner Frau wegen Nötigung zurück, tut als ob diese Anzeige eine Vernehmung zu meinem "Verbrechen" ist und startet ein Ermittlungsverfahren gegen mich obwohl er nicht einmal objektiv festgestellt hat was Kaputt ist, wie hoch der finanziellen Schaden ist und ob es nicht andere Erklärungen für den Schaden, falls tatsächlich vorhanden, geben könnte.
Er schließt sich ohne zu zögern die Austro-faschistische Vereinsmeierei von Gruber und Pöllitzer an und verhindert mit seinem Vorgehen dass ich die Gelegenheit bekomme zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen.
In Deutschland und in den Niederlanden ist ein derartiges Vorgehen unmöglich.
Daß in Österreich einen Amtsanwalt, der wohl wie viele Gestapo Mitglieder im 3. Reich an mikrozephalie leidet, dank §451 StPo, die Freiheit hat so willkürlich und subjektiv vor zu gehen macht in meinen Augen Österreich zu einen Gestapo und Bananenrepublik.
Siehe auch Wikilegia
Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage warendiese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.
Die erklärung dazu ist einfach.
Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden