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ein Staat,

in dem Polizisten ein Hotelier bei einem Erpressung unterstützen,

in dem ein Amtsanwalt nach bester Gestapomethodik ausländische Gäste verklagt und nötigt in Österreich vor Gericht zu erscheinen

in dem ein Richter am Amtsgericht versucht ohne jeglichen Beweis diesen Gast zu verurteilen

in dem ein Staatsanwalt sich nicht dafür schämt das Fehlverhalten der österreichischen Justiz mit Arglistige Täuschung und Rechtsbeugung zu rechtfertigen

in dem ein Richter am Landsgericht sich diese Rechtbeugung anschließt und Unwahrheiten hinzufügt

Österreich

 



Ziel dieser Veröffentlichung
Kurzfassung der Ereignisse


Die Vereinsmeierei
Hansi Gruber - Hotelbesitzer
Walter Pöllitzer - Revierinspektor
Johann Dorfer - Abteilungsinspektor
Christian Heidinger - Amtsanwalt
Christina Pfeiffenberger - Richterin
Michael Fischer - Richter
Elisabeth Smidbauer - Richter
Renate Lachberger - Staatsanwältin
Klaus-Peter Bittmann - Richter
Doris Fiala - Staatsanwältin
Monika Frixeder - Richterin
Margit Kreuzer - Richterin
Andreas Pechatschek - Staatsanwalt
Die Abteilung zur Bekämpfung von Korruption
Links
Impressum


Dokumenten

  1. Anzeige wegen Nötigung
  2. Zurücklegung der Anzeige durch die Staasanwaltschaft Salzburg
  3. §90 StPo
  4. Strafantrag
  5. §451 StPo (Gestapo Gesetz)
  6. Kommentar der Universität Insbruck
  7. Vernehmung Gruber
  8. Stellungnahme Pöllitzer
  9. Zeugenvernehmung Dankovits
  10. Hauptverhandlung 2.7.2008
  11. Reparaturrechnung Neumann
  12. Notiz zur Befragung Dankovits
  13. Urteil vom 3.12.2008
  14. Anwaltsrechnung
  15. Antrag auf Kostenerstattung
  16. Beschluss auf Antrag Kostenerstattung
  17. Beschluss nach Widerspruch
  18. Anzeige gegen Gruber, Heidinger, Pöllitzer und Dorfer
  19. Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens
  20. Antrag zur Fortführung des Verfahrens 28.10.2009
  21. Stellungnahme Staatsanwalt Linz 3.12.2009
  22. 1e Reaktion - 2e Reaktion auf Stellungnahme
  23. Beschluss Landesgericht Linz 12.1.2010
  24. Fax meines Anwalts 8.2.2007
  25. Fax Analt Gruber 9.2.2007
  26. Fax meines Anwalts 14.2.2007
  27. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  28. Fax meines Anwalts 15.2.2007
  29. Fax Anwalt Gruber 15.2.2007
  30. Bankkonto februari 2007
  31. Rechnung 15.2.2007
  32. Hotelbewertungen Snowwhite
  33. Auskunft aus dem Zentralregister van 7.4.2008
  34. Die Vorgeschichte
  35. Rechtsbeugung (DE / Ö)
  36. Brief am OLG
  37. Stellungnahme Fiala
  38. Befangenheit
  39. Stellungnahme Frixeder
  40. Untätigkeitsklage
  41. Antwort OLG
  42. Stellungnahme Lachberger
  43. Stellungnahme Kreuzer
  44. Strafantrag wegen üblen Nachrede

 

 

 

 

Doris Fiala - Staatsanwältin in Linz

 

 

 Wer kann mir ein besseres Bild zuschicken?

 

Nachdem ich Lachberger und Bittmann vorgeworden habe Recht zu beugen, reagiert die nächste Instanz wie zu erwarten war mit gespieltem Unverständnis.

 

Zuerst wird mein Vorwurf der Rechtsbeugung am 14.6.2010 auf die in Österreich übliche Art schlichtweg ohne Begründung eingestellt und werde ich gezwungen ein Antrag auf Fortführung des Verfahrens zu stellen die ich demzufolge ebenso wenig begründen kann.

 

Doris Fiala beantragt nächstens, wie zu erwarten war, in Ihre Stellungnahme beim Landesgericht Linz (Monika Frixeder) mein Antrag auf Fortführung des Verfahrens nicht zu entsprechen.

 

Lachberger hat ein Lügenmärchen gestrickt, Bittmann hat dies genehmigt und Fiala ist jetzt nicht mehr in der Lage einen objektiven Urteil hierüber zu formulieren.

Sie flüchtet in dem an mir gerichteten Vorwurf das es mir an Sachlichkeit fehlt und keinen konkreten Vorwurf vorliegt.

Auf Österreichisch: "Dem Fortführungsantrag liegt ebenso wenig ein konkretes und nachvollziehbares Tatsachensubstrat zugrunde"

Ein Strategie die es nicht nötig macht überhaupt Stellung zu nehmen und mal genau zu schauen wie man aus die Wörtchen "Keine weiter Angaben"  eine Aussageverweigerung meinerseits konstruieren kann.

 

Bequemlichkeit, Faulheit, Vereinsmeierei. Für jede mir bis jetzt bekannte Instanz in der Österreichischen Justiz trifft diese Qualifikation zu.

Die Ambition der Gerechtigkeit, die Gesetze legitimiert und dem Rechtsspruch ethische Autorität gibt scheint auch bei diese Staatsanwältin nicht vorhanden zu sein.

 

Nachdem die Staatsanwaltschaft Salzburg mit der Aufgeregtheit und Verbissenheit einer durchgedrehte Rüde versucht hat mich für einen Imaginären Straftat zu bestrafen und die Staatanwaltschaft Linz ein Lügenmärchen strickt womit die absurde Prozessführung und die Lügen mehrere beteiligte Justizangestellten gerechtfertigt wird, ist die nächste Instanz in Linz nur noch uninteressiert und gelangweilt.

 

Das einzige Ziel scheint zu sein die eigene Reihen geschlossen zu halten. 

 

Nachfolgend mein Antrag auf Fortführung des Verfahrens.

 

Beachten Sie bitte das Datum der Stellungnahme. Diese schlampig arbeitende Organisation ist nicht in der Lage auch nur einen Brief ohne Fehler zu produzieren.


 

Landesgericht Linz
Fadingerstrasse 2
4020 Linz
Österreich

den 21.12.2010
Betreff: 12St 102/10f

Sehr geehrte Damen/Herren,

Die Stellungnahme von Mag. Doris Fiala vom 14.6.2010 (Siehe letzte Seite) wurde am 14.12.2010 am Aufgabeamt abgestempelt und am 18.12.2010 bei mir besorgt.

Die Stellungnahme von Mag Doris Fiala ist nicht anders als einen (unvollständigen) historischen Überblick von Ereignisse. In keinster Weise wird auf meine Anzeige reagiert.

Ich werde meine Vorwürfe nochmals verkürzt und Sachlich wiedergeben.
Renate Lachberger wirft mir in Ihre Stellungnahme vor, die Aussage verweigert zu haben (sogar dezidiert).
Nach Ihrer Meinung ist diese Aussageverweigerung der Grund dass mir das Recht vor Prozessbeginn zu den Beschuldigungen Stellung nehmen zu dürfen, verweigert wurde. Ebenfalls wird das Verhalten der Polizisten und des Amtsanwalts damit gerechtfertigt. Ich betrachte diese Theorie als ein Versuch nicht anerkennen zu müssen das §451 StPo in meinem Fall falsch angewendet wurde und als Vertuschung des Fehlverhaltens der Polizisten und des Amtsanwalts.

Es gibt kein einziges Dokument in sämtliche Akten womit Ihre Hypothese unterstützt werden kann.
Im Gegenteil, die Anhäufung von Ungereimtheiten/Lügen ist so groß dass Sie eher dazu hätte schließen müssen dass die Justiz Fehlerhaft gegen mich vorgegangen ist.

Ich bin noch immer äußerst empört das ich erstens vor Prozessbeginn keine Chance bekommen habe Stellung zu den Beschuldigungen zu nehmen und nächstens unbegründet vorgeworfen werde die Aussage verweigert zu haben.
Ich betrachte Ihr vorgehen als moralisch sehr bedenklich und wenn ich in diesem Zusammenhang Ihr Vorgehen als Rechtsbeugung und arglistige Täuschung betrachte, muss Sie sich nicht wundern.

Ich fordere das Gericht auf die Anzeige wegen Nötigung von meiner Frau noch mal zu lesen damit klar ist das wir zur Polizei gegangen sind, nicht weil wir dazu aufgefordert sind, aber weil meine Frau eine Straftat anzeigen wollten.

Die Polizei hat Mehrmals die Gelegenheit gehabt mich zu befragen. Wenn die Polizei aber selbst nicht in der Lage ist eine Beschädigung fest zu stellen und zu beschreiben dann kann niemand mir Vorwerfen nichts gesagt zu haben zu diesen imaginären Schaden.

Ich kann mich übrigen nicht daran erinnern dass diese Frage mir überhaupt von der Polizei gestellt wurde.
In diesem Zusammenhang weise ich zusätzlich darauf hin dass die Staatsanwaltschaft sogar die Möglichkeit hatte mich in Kleve vernehmen zu lassen. Mir sofort den Prozess zu machen und zu zwingen nach Österreich zu kommen um mich „zu rechtfertigen“ und um “ bestraft zu werden“ halte ich für einen besonders Verwerflichen Art der Staatliche Nötigung.

Die Überlegungen womit Renate Lachberger das Verhalten der Polizisten und des Amtsanwalts rechtfertigt sind dezidiert ab zu lehnen und können nach meiner Meinung nur als Rechtsbeugung qualifiziert werden

In meine Reaktionen auf die Stellungnahme von Renate Lachberger habe ich das Gericht, unter Vorsitz von Klaus Peter Bittmann, hingewiesen auf die Tatsache dass Ihre Hypothese unbegründet und irreführend ist. Das Gericht hat auf keinster Weise auf meine Stellungnahme reagiert und als Verhöhnung noch die Lüge hinzugefügt das ich freigesprochen bin weil ich die Tür nicht absichtlich beschädigt haben sollte.
Im Urteil (letzte Seite) wurde festgestellt dass nicht mir der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit nachgewiesen wurde dass ich die Tür überhaupt beschädigt habe.
Diese Feststellung wäre schon VOR Prozessbeginn möglich gewesen.

Meinen Vorwurf der Rechtsbeugung kann ich demzufolge auf das Gericht erweitern.

Ich beantrage hiermit die Fortführung des Verfahrens.
 

 

Diese Veröffentlichung ist am 21 April 2010 im Internet gestellt und heute alt
Bereits sind vergangen ohne das die Austrofaschisten in der Österreichischen Justiz in der Lage waren

diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.

Die erklärung dazu ist einfach.

Die von mir beschriebene Tatsachen können nicht widerlegt werden

 

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